Formen und Bedeutung der Ehe

11.1 Formen und Bedeutung der Ehe

Das Wort „Ehe" geht auf das althochdeutsche Wort „ewa" (Gesetz) zurück. Damit wird bereits auf einen wichtigen Aspekt der Ehe hingewiesen: Es handelt sich um eine Art Vertrag oder Versprechen, das die Beziehung zwischen Menschen auf einer allgemein anerkannten Grundlage regelt.

Wenn man Ehen in verschiedenen Gesellschaftsformen und verschiedenen historischen Zeitabschnitten miteinander vergleicht, entdeckt man sogleich, dass die Partner überall ganz bestimmte Pflichten einander gegenüber zu erfüllen haben. Diese Pflichten, die nicht immer im einzelnen festgeschrieben sind, werden dennoch wohl verstanden und in jedem Fall durchgesetzt. Will man also nach einem gemeinsamen Nenner für alle Formen der Ehe suchen, die aus der Menschheitsgeschichte bekannt sind, dann ist dieser leicht in der gegenseitigen Verpflichtung zu finden. Die eheliche Verpflichtung selbst kann unterschiedlichster Art sein. Sie kann einer einfachen stillen Vereinbarung entspringen oder bei einer öffentlichen Feierlichkeit lautstark proklamiert werden. Sie kann sich auch über das Paar und seine Nachkommen auf beide Familien, sogar auf die ganze Gemeinschaft erstrecken. Sie kann als dauerhaft betrachtet werden, aber auch in gemeinsamem Übereinkommen oder formloser Handlung beendet werden. All dies ist hier nicht ausschlaggebend: Eine offiziell anerkannte gegenseitige Verpflichtung besteht jedenfalls, solange die Partner verheiratet sind. Bei Männern und Frauen, die zusammen leben und Kinder haben, ohne miteinander verheiratet zu sein, sprechen wir von einer Affäre, einem „Verhältnis", einem Abenteuer oder von „wilder" Ehe.

Man sieht also, dass die Ehe etwas Besonderes ist, das mehr umfasst als einen gemeinsamen Haushalt, Geschlechtsverkehr oder Fortpflanzung. Diese „natürlichen" Umstände begründen aus sich heraus noch keine Ehe. Sinnvoller erscheint es daher, die möglichen Formen und Funktionen der Ehe zu beschreiben, und es ist im vorliegenden Zusammenhang am besten, mit einer einfachen Einteilung zu beginnen.

Traditionsgemäß unterscheiden Wissenschaftler vier grundlegende Formen der Ehe:

1. Monogamie (d.h., ein Mann und eine Frau, oder zwei Männer oder zwei Frauen),
2. (Polygamie) Polygynie (d.h., ein Mann und mehrere Frauen)
3. (Polygamie) Polyandrie (d.h., eine Frau und mehrere Männer)
4.
Gruppenehen (d.h., mehrere Männer und mehrere Frauen).

Monogamie ist heute die vorherrschende Form der Ehe. Polygynie und Polyandrie (mit dem Oberbegriff Polygamie bezeichnet) wurden früher in vielen Teilen der Welt praktiziert, scheinen jedoch immer seltener zu werden. Gruppenehen waren von jeher selten.



Vier Grundtypen der Ehe:
1. Monogamie (d.h., ein Mann und eine Frau, oder zwei Männer oder zwei Frauen),
2. (Polygamie) Polygynie (d.h., ein Mann und mehrere Frauen)
3. (Polygamie) Polyandrie (d.h., eine Frau und mehrere Männer)
4.
Gruppenehen (d.h., mehrere Männer und mehrere Frauen).

Im 19. Jahrhundert nahm man an, diese vier Grundarten der Ehe entsprächen verschiedenen Stadien des menschlichen Evolutionsprozesses. Danach hätten die ersten Menschen in einer Art wahlloser Promiskuität miteinander gelebt, aus der sich so etwas wie eine Gruppenehe herausgebildet habe. Auf der nächsten Kulturstufe der matriarchalischen Phase, entwickelte sich dann die Polyandrie. Dieser wiederum folgte eine patriarchalische Phase mit der Polygynie, aus der schließlich die Monogamie als krönende Errungenschaft menschlichen Fortschritts hervorging. Diese zunächst einleuchtende Theorie ist indes bis heute nicht bewiesen worden. Im Gegenteil, es hat sich erwiesen, dass alle vier Formen schon seit den frühesten Zeiten unter verschiedenen sozialen, ökonomischen und technischen Bedingungen vorkamen. Bei einigen sehr frühen „Naturvölkern" wurde Monogamie von jeher praktiziert, während andere „zivilisierte" Menschen selbst heute noch polygame Ehen führen. Außerdem ist bekannt, dass jede der vier Grundformen in mehreren Variationen vorkommen kann. Es besteht zum Beispiel ein erheblicher Unterschied zwischen Monogamie in lebenslanger, sakramentaler Verbindung und Monogamie im Sinne eines zeitlich begrenzten, bürgerlichen Vertrages. Polygynie kann unter verschiedenen Umständen sehr Unterschiedliches bedeuten, wenn sich zum Beispiel ein Mann eine Konkubine nimmt, die Witwe seines Bruders heiratet oder wenn alle seine Frauen Schwestern sind, die mit ihm unter einem Dach leben, oder wenn sie, aus verschiedenen Familien stammend, jeweils einen eigenen Haushalt führen. Polyandrie kann bedeuten, dass eine Frau mehrere Brüder heiratet, von denen nur der älteste der offizielle Vater ihrer Kinder ist. Es kann aber auch bedeuten, dass sie mehrere Männer heiratet, die nicht miteinander verwandt sind, die aber alle gleiche Rechte besitzen. Gruppenehe kann ein zufälliges Produkt polygamer Praktiken oder ein bewusstes „wissenschaftlich-rationales" Experiment sein.

Dennoch ist zweifellos heute Monogamie in der einen oder anderen Variante die verbreitetste Form der Ehe. Gruppenehe und Polyandrie wurden nur in wenigen Kulturen gefunden, Polygynie war zwar in vielen Gesellschaftsformen erlaubt, blieb jedoch meist den Wohlhabenderen vorbehalten. Denn es ist noch nie billig gewesen, mehr als eine Frau zu unterhalten. Manchmal haben sicherlich Frauen durch ihre Arbeit mehr verdient, als sie kosteten, aber auch dann mussten ihre Ehemänner machtvoll und einflussreich sein, um sich solche Vorteile verschaffen zu können. Andere Männer hätten sonst das gleiche Privileg beansprucht, was ihnen aber hätte versagt bleiben müssen, da statistisch nur etwa eine Frau für jeden Mann verfügbar ist. Das biologische Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen ist fast ausgeglichen, daher kann sich Polygamie nur unter außergewöhnlichen Bedingungen entwickeln. Solche Bedingungen können die Folge bewusster Beeinflussung der Nachkommenschaft sein (zum Beispiel durch das Töten von männlichen oder weiblichen Kindern), von Kriegen, in denen viele Männer getötet werden, oder von politischen und religiösen Anschauungen, die einigen wenigen Menschen besondere Rechte verleihen. Wo jedoch die Umstände „normal" sind und alle Menschen ungefähr die gleichen Chancen haben, neigen sie dazu, der Monogamie den Vorzug zu geben.

So könnte man die Monogamie die eigentlich „natürliche" Form der Ehe nennen, obwohl man daraus nicht schließen darf, dass in ihr immer alle Beteiligten glücklich sind oder dass sie in jeder Situation praktikabel ist. Selbst in Gesellschaften, die sehr streng auf die Einhaltung der Monogamie achten, wird inoffiziell oft vor- oder außerehelicher Geschlechtsverkehr toleriert, etwa in Form von Prostitution, Ehebruch oder homosexuellen Kontakten. Andere Gesellschaften sind toleranter und definieren die monogame Ehe von vornherein als flexible, „offene" Institution. Zusätzlich können sie beim Scheitern der Ehe die Möglichkeit der Scheidung anbieten. Auf alle Fälle zeigt die Erfahrung, dass man nicht eine einzelne Form der Monogamie, nicht einmal eine einzige Form der Ehe allen Männern und Frauen überall vorschreiben könnte. Selbstverständlich kann man die eine oder andere Form zum Ideal erheben, aber im wirklichen Leben muss immer Raum für Improvisation und Experimente bleiben.

Dennoch bleibt, auch wenn den Eheleuten größte sexuelle Bewegungsfreiheit zugestanden wird, die Ehe immer eine wichtige Einrichtung, sie unterscheidet sich deutlich von nichtehelichen Verbindungen. Es ist also im allgemeinen nicht ausschlaggebend, wie Menschen ihre Ehen einrichten, führen oder modifizieren, solange sie überhaupt heiraten. Die Einzelheiten können von einer Kultur zur anderen unterschiedlich sein, das Prinzip wird jedoch nirgends in Zweifel gezogen: Die Ehe als solche ist gut und muss unterstützt werden. Sie muss auch nach außen hin vertreten und verdeutlicht werden. In bestimmten Gesellschaften ist es verheirateten Personen gestattet oder vorgeschrieben, sich „würdiger" zu kleiden als ledige Frauen oder Junggesellen. Gleichzeitig bringt der Ehestand oft besondere Privilegien mit sich und wird mit einer Hochzeitsfeier besiegelt. Diese Feierlichkeiten gehen nach einem festen Zeremoniell vonstatten, bei dem zum Beispiel eine bestimmte Kleidung getragen wird. Das alles zeigt, dass es mit der Ehe eine besondere Bewandtnis hat, die sie von allen anderen menschlichen Beziehungen unterscheidet. Es zeigt auch, dass die Ehe nicht nur privaten, persönlichen Bedürfnissen dient und dass sie nicht allein zum Wohl der Eheleute besteht. Vielmehr hat auch die Gesellschaft ein deutliches Interesse an ihr. Dieses Interesse richtet sich nicht nur auf die Form, sondern auch auf die Bedeutung der Ehe. Letztere wird aber nur verständlich, wenn man sowohl ihre individuellen als auch ihre sozialen Aspekte betrachtet.

Wenn wir im täglichen Leben von Ehe sprechen, denken wir gewöhnlich kaum über genaue Definitionen oder mögliche Implikationen nach. Selbst Fachleute drücken sich oft bewusst ungenau aus, wenn sie versuchen, die verschiedenen Aspekte dieses Phänomens zu betrachten. Daher wird die Ehe, je nach dem Zusammenhang, in sehr unterschiedliche Begriffe gefasst und von sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten aus beschrieben. Nach der Gesetzgebung der USA kann die Ehe zum Beispiel als Institution, als Status oder als vertragliche Regelung definiert werden. Entsprechend rühmen die Politiker in diesem Land die „Institution der Ehe", Bürokraten fragen Personen nach ihrem „ehelichen Status" und Rechtsanwälte arbeiten „Eheverträge" für vorsichtige Mandanten aus, wobei sie die zukünftigen ehelichen Rechte und Pflichten im voraus festlegen.

Eheverträge sind jedoch weder neu noch typisch für die Vereinigten Staaten. In vielen Gesellschaften der ganzen Welt waren Ehevereinbarungen bekannt, entweder zwischen Braut und Bräutigam oder zwischen den entsprechenden Familien. Im Feudalismus konnten ganze Stämme oder Nationen durch Eheverträge Bündnisse schließen. Gegenwärtig finden wir diese Motive in etwas abgeschwächter Form bei unserer Oberschicht. Eheverträge sind dort üblich, wo ein möglicher Verlust oder die Vereinigung umfangreichen Familienbesitzes im Spiel sind. Schließlich kann von einer solchen Heirat nicht nur das Schicksal von zwei Personen, sondern von Dutzenden oder Hunderten von Menschen abhängen. Dennoch umfassen solche Verträge in der Regel nur Äußerlichkeiten wie Mitgift, Vergütung, finanzielle Versorgung, Erbansprüche usw. Sie besagen selten etwas über die Führung der Ehe im eigentlichen Sinn und befassen sich nicht mit Fragen des intimen Zusammenlebens. Deshalb sind sie eigentlich nur Sicherheitsmaßnahmen. Sie begleiten und schützen die Ehe, sind aber nicht ihr Fundament.

Dieser grundlegende Unterschied ist nicht immer richtig erkannt worden. Im Gegenteil, die Tatsache, dass eheliche Verbindungen durch Verträge geschützt und begleitet werden können und dass die Ehe selbst bestimmte vertragliche Elemente enthalten kann, hat bei manchen modernen Beobachtern den Eindruck entstehen lassen, die Ehe selbst sei ganz einfach ein Vertrag. Diese Ansicht scheint durch bestimmte Gebräuche und Gepflogenheiten anderer Kulturen bestätigt zu werden. Im islamischen Recht wird die Ehe (nikah) zum Beispiel ausdrücklich als „Vertrag zur Legalisierung des Geschlechtsverkehrs und der Zeugung von Kindern" definiert. Als solche ist die Ehe also ausschließlich Privatangelegenheit, erfordert keine religiösen Handlungen und kann unter bestimmten Umständen beendet werden. Diese Erklärung ist jedoch unzureichend, und man sollte sie nicht dogmatisch sehen. Denn der Brauch der sogenannten mut'ah-Ehen zeigt, dass die Zeugung von Kindern für die Gültigkeit des Vertrages nicht ausschlaggebend ist. Da es in islamischen Ländern möglich war, dass Väter ihre Töchter durch einen Vertrag zur Ehe zwangen, kann man auch nicht annehmen, die Vertragspartner seien immer Bräutigam und Braut gewesen. Ähnlich war es im frühen Mittelalter in Europa, wo durch die Ehe die Machtbefugnis über eine Frau vom Vater auf den Ehemann überging. Die Braut war also nicht Vertragspartner, sondern eher Vertragsgegenstand. Ihr Los wurde erst durch den Einfluss der Kirche gewendet, die der Ehe einen religiösen Inhalt gab und sie zum Sakrament erhob.

Natürlich konnte man die Ehe, nachdem sie einmal den Charakter eines Sakraments bekommen hatte, unmöglich als Vertrag bezeichnen. Jetzt war sie in erster Linie Träger göttlicher Gnade, und damit lag ihr wesentlicher Inhalt nicht in ihrer formellen Bedeutung, sondern in der gemeinsamen Entscheidung beider Partner, durch sie zu „einem Fleisch" zu werden (Markus 10, 8). Das verminderte sowohl den Einfluss der Eltern als auch die Bedeutung ökonomischer Überlegungen. Im Ergebnis waren für eine bestimmte Zeit sogar heimliche Ehen gestattet. Darüber hinaus spiegelte die eheliche Gemeinschaft die Beziehung Christi zu seiner Kirche wider, sie konnte daher nicht aufgelöst werden: „Was denn Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden" (Markus 10, 9). Diese letztere Ansicht erwies sich jedoch im Laufe der Zeit als wenig praktikabel, daher kehrte die protestantische Reformation wieder zum Konzept der Ehe als Zivilvertrag zurück und ermöglichte es auch Christen, sich unter Umständen scheiden zu lassen. Im England der Puritaner nannte Milton die Ehe einen „Bund", der die Partner nicht auf ewig aneinander ketten muss.

Die Säkularisierung der Ehe wurde natürlich vom aufsteigenden Bürgertum besonders begrüßt. Der Bürger lebte in einer zunehmend nüchternen Welt rechtlicher und ökonomischer Beziehungen, die sich mit Verkauf, Übereignung, Verträgen und Vorschriften befasste und daher immer weniger Sympathie für mythische oder übernatürliche Gedanken hegte. Im 18. Jahrhundert schließlich betrachtete Immanuel Kant die Sache in völliger Nüchternheit und definierte die Ehe als „
die Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften". Über diese Definition könnte man sehr viel sagen. Hier sei nur darauf hingewiesen, dass sie offensichtlich nicht ganz allgemeingültig ist. Der Hinweis auf „zwei" Personen und „lebenswierige" (also lebenslange) Dauer weist darauf hin, dass Kants Definition nur die besondere Form der abendländischen Ehe zugrunde liegt. Überdies ist festzustellen, dass von einem Vertrag keine Rede ist. Schließlich passten unauflösliche persönliche Verträge im Zeitalter der Aufklärung nicht mehr zu den neuen Forderungen nach persönlicher Freiheit. Der lebenslange Besitz eines Menschen durch einen anderen entspricht auch unserem heutigen Rechtsdenken nicht mehr. Menschen können sich nicht mehr rechtmäßig wie Sklaven „verkaufen" oder jemand anderen für ein ganzes Leben als Leibeigenen verpflichten. Im Falle der Ehe wären solche Verträge noch weniger annehmbar. Selbst im antiken Rom hatte das eheliche Treuegelöbnis vor Gericht keine Gültigkeit. Daher ist die von Kant erwähnte „Verbindung" wohl mehr als nur eine vertragliche Vereinbarung.

Es ist jedoch deutlich, dass auch unsere heutige, auflösbare Ehe nicht wirklich als Vertrag beschrieben werden kann. Die Beziehung, die zwischen Eheleuten besteht, kann nicht durch schriftliche Festlegungen, Klauseln oder Zusatzvereinbarungen, auch nicht durch die Unterschrift unter ein Dokument geschaffen, gelenkt oder bewahrt werden. Diese Beziehung ist so intim, dass kein umfassender oder verbindlicher Vertrag für sie auch nur im Ansatz erfunden werden könnte, wobei nicht ausgeführt werden muss, dass nur ein verbindlicher Vertrag Gültigkeit hat. Schon der gesunde Menschenverstand sagt den Brautleuten, dass sie nicht legalistisch miteinander umgehen sollten, wenn sie nicht ihre Ehe von Anfang an gefährden wollen. Andererseits wissen sie auch, dass eine Ehe, wenn sie erst einmal gescheitert ist, nicht durch das Gesetz gerettet werden kann.

Diese Beobachtungen sollten verdeutlichen, dass das Thema Ehe zu kompliziert für leichtfertige Verallgemeinerungen ist. Die wirkliche Natur der Ehe ist schwer fassbar, und ihre Rolle in der Gesellschaft ändert sich mit dem Wandel der äußeren Bedingungen. So kann eine einzelne Definition weder alle denkbaren Bedeutungen der Ehe erfassen noch auf alle möglichen Formen zutreffen. Dennoch können wir zu einer gewissen Einsicht gelangen, wenn wir das Thema unter verschiedenen historischen oder kulturellen Aspekten betrachten. In den folgenden Abschnitten wird daher ein kurzes zusammenfassendes Bild der Ehe in ihrer historischen Entwicklung und ihrem derzeitigen Stellenwert in westlichen und einigen nichtwestlichen Gesellschaften aufgezeichnet. Eine abschließende Betrachtung befasst sich mit möglichen Perspektiven für die Zukunft.


 

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