Die Zukunft der Ehe

11.1.4 Die Zukunft der Ehe

Die Institution der Ehe, wie sie sich heute darstellt, ist für viele Menschen nicht zufriedenstellend, und sie überlegen daher, wie man ihr eine „neue", positivere Form geben könnte. Zahlreiche Bücher befassen sich heute mit „Ehekrisen" und versuchen, Lösungen anzubieten. Manche Autoren schlagen zum Beispiel eine „Vertragsehe" vor (das heißt eine Ehe, die auf einem einfach zu lösenden privaten Vertrag basiert). Andere empfehlen eine „offene Ehe" (das heißt eine Ehe, die beiden Partnern außereheliche Beziehungen gestattet). Wieder andere raten zur „Gemeinschaftsehe" (das heißt einer Gruppenehe in einer Gemeinschaft) oder zu einer „Ehe zu viert" (das heißt einer Lebensgemeinschaft zwischen zwei Ehepaaren und ihren Kindern). Solche Verbindungen werden oft für angemessener und stabiler gehalten als unsere traditionelle Ehe, von der man annimmt, sie sei überholt.

So radikal solche Vorschläge manchen Menschen auch erscheinen mögen, wirklich Neues enthalten sie nicht. Tatsächlich haben alle „futuristischen" Eheformen, die heute befürwortet werden, irgendwann schon einmal existiert. Sie haben sich allerdings nicht durchsetzen können. Die relativ ausschließliche Monogamie hat sie entweder abgelöst oder ist im Begriff, dies zu tun. Das bedeutet, dass unsere gegenwärtige Form der Ehe vermutlich auf einem sehr viel stabileren Fundament ruht als nur einer unbestrittenen Tradition. Es scheint etwas ausgesprochen Erstrebenswertes zu sein, das zwei Partner dazu bringt, ein gemeinsames Leben aufzubauen und eigene Kinder zu haben. Monogamie scheint auch die einzige Form der Ehe zu sein, in der die Partner wirkliche Gleichberechtigung finden können.

Allerdings muss man zugeben, dass es Jahrtausende lang auch in monogamen Ehen keine Gleichberechtigung gegeben hat. Frauen sind lange unterdrückt worden, selbst wenn sie nur einen Ehemann hatten. Dennoch haben Frauen im Zuge ihrer Emanzipation keine Wiedereinführung von Polygynie gefordert. Auch emanzipierte Männer hat es offensichtlich nie nach Polyandrie verlangt. Eine Gruppenehe schließlich erfordert so viel Disziplin, dass sie nie sehr verbreitet war. Das heißt, wenn es in Zukunft endlich zu sexueller Gleichberechtigung kommen sollte, kann dies die Grundlage der monogamen Ehe nur bestärken.

Damit soll nicht gesagt werden, es könne keine Veränderungen geben. Die gegenwärtige Idealvorstellung von der Ehe wird wahrscheinlich zu Recht als zu streng und restriktiv empfunden. Denn sie hat in der Praxis nicht jedem vollständige Erfüllung geboten. Es musste immer bestimmte „Sicherheitsventile", „Hintertüren" oder „Fluchtwege" geben. Das heißt, dass immer ein Bedürfnis nach Bewegungsfreiheit in der Ehe bestanden hat. In dieser Hinsicht könnte es in Zukunft zu erheblichen Fortschritten kommen. Die Ehe-und Scheidungsgesetze könnten praktischer und gerechter werden, die Diskriminierung unverheirateter Menschen könnte ein Ende haben. Ehestatus und eheliche Vereinbarungen könnten reine Privatsache werden. Es könnte auch mehr Freiraum für persönliche Neigungen geben. Einige der Möglichkeiten werden im folgenden kurz beschrieben.

Flexible Monogamie

Man kann sich gut flexiblere Formen der Monogamie vorstellen, als die derzeit bei uns herrschenden. Inoffiziell gibt es bereits eine Vielzahl von Ehen in unserer Gesellschaft, die nicht mehr den traditionellen Normen entsprechen. Die folgenden Beispiele sollen mögliche Entwicklungen der Zukunft aufzeigen.

Die offene Ehe

Die Bezeichnung „offene Ehe" wird heute oft benutzt, um eine nicht ausschließlich monogame Beziehung zu beschreiben. In einer solchen Ehe lieben sich die Partner, sie leben zusammen, gestatten einander aber gleichzeitig außereheliche sexuelle Beziehungen und dulden gelegentlich sogar einen dritten und vierten Partner im Ehebett. Letzteres wird im Volksmund heute auch als „Partnertausch" bezeichnet. Das ist natürlich nichts Neues. Viele Völker haben in der Geschichte solche Gebräuche gehabt. Unter den amerikanischen Indianern und Eskimos war es zum Beispiel üblich, dass Ehemänner ihren männlichen Gästen ihre Frauen anboten. Auch polynesische Männer verhielten sich so, sie räumten dieses Privileg auch ihren eigenen Brüdern ein. Dafür durften auch Brüder mit ihrer Schwägerin sexuell verkehren. (In Hawaii nannte man diese Beziehung „punalua".) Abgesehen von diesen gesellschaftlich akzeptierten Formen „offener Ehe" wurden in vielen anderen Gesellschaften außereheliche sexuelle Beziehungen - besonders bei Männern - stillschweigend toleriert. Frauen wurde dieses Recht seltener gewährt, wenngleich im 18. Jahrhundert die Ehemänner der gehobenen Klassen ihren Frauen oft einen „offiziellen" Liebhaber gestatteten. Diese alten Bräuche können in der einen oder anderen Form sicher auch in Zukunft überleben.

Die Ehe auf Zeit

Wie bereits beschrieben, waren zeitlich begrenzte Ehen in islamischen Ländern zu bestimmten Epochen üblich (mut'ah-Ehen). Auch aus dem alten Japan weiß man, dass Ehen für fünf oder weniger Jahre vereinbart werden konnten. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts beschrieb Goethe in seinem Roman „Die Wahlverwandtschaften" (Teil l, Kap. 10) das Angebot einer Ehe auf fünf Jahre. Die freiwillige Fortsetzung einer solchen Ehe war möglich und wurde meist vereinbart, wenn sich beide Partner verstanden. Seitdem man sich in den meisten westlichen Ländern leichter scheiden lassen kann, sind Ehen - zwar nicht kraft Gesetzes, aber doch in der Wirklichkeit - für viele Paare mehr oder weniger zu zeitlich begrenzten Vereinbarungen geworden. Es ist heute nicht selten, dass Menschen innerhalb weniger Jahre zwei- oder dreimal heiraten und sich wieder scheiden lassen. Deshalb wurde bereits der Vorschlag gemacht, offiziell ein gesetzliches Datum festzulegen, zu dem eine Ehe jeweils beendet ist. Zu diesem Datum könnte die Ehe natürlich für eine wiederum festgesetzte Zeitspanne verlängert oder ohne Schwierigkeiten aufgelöst werden. Auf diese Weise wären Scheidungsprozeduren überflüssig. Kritiker dieses Vorschlags weisen jedoch darauf hin, dass festgelegte zeitliche Begrenzungen eine Ehe erheblich belasten können und dass vernünftigere Scheidungsgesetze - zum Beispiel unter Verzicht auf ein Schuldprinzip - der Sache zuträglicher wären,

Die Ehe auf Probe

Früher hat vor allem die ländliche Bevölkerung in Europa Kindern voreheliche sexuelle Erfahrungen zugestanden, um sicherzugehen, dass die Partner zueinander passen, und um die Fruchtbarkeit der angehenden Braut auf die Probe zu stellen. Dieser Brauch, der weit bis in die moderne Zeit praktiziert wurde, wurde in England als „bundling", „tarrying" oder „sitting up", in Deutschland als „Kiltgang" und später als „Fensterln" bezeichnet. Bei diesem Brauch konnte ein Mädchen zu nächtlicher Stunde einen jungen Mann in ihrem Schlafzimmer empfangen, wenn die Eltern ihn für einen ernsthaften Bewerber hielten. Diese nächtlichen Besuche bedeuteten dabei zu Anfang

nicht unbedingt auch körperliche Intimität. Erschien der Mann jedoch häufiger, war auch Geschlechtsverkehr zulässig. Viele solcher Beziehungen dauerten lange Zeit, das Ziel war indes immer die Ehe, besonders wenn das Mädchen schwanger wurde, da beide Partner sich ihrer Verpflichtungen vollauf bewusst waren. In manchen Gegenden wurde dieser Brauch darüber hinaus durch eine „Verlobung" formalisiert, das heißt einer Eheschließung auf Probe, einige Monate oder Jahre vor der „offiziellen" Heirat. Diese Bräuche hatten alle für die ländliche Bevölkerung jahrhundertelang eine wichtige Funktion, bis sie im Laufe der Zeit verschwanden, als sich Ortsfremde diese Gepflogenheiten zunutze machten, ohne ihren tieferen Sinn zu verstehen. In unserem Jahrhundert forderten Sexualreformer wiederholt die Einführung ähnlicher Bräuche. Obwohl sich solche Vorschläge in Einzelheiten unterschieden, sollten sie alle dazu beitragen, die Schwierigkeiten der Ehescheidung durch eine einfache Trennung im gegenseitigen Einvernehmen zu vermeiden.

Die „Probeehe" und die „Ehe auf Zeit" sind sich natürlich sehr ähnlich, sie unterscheiden sich nur insofern, als letztere nur vorübergehend besteht, die Probeehe hingegen den Partnern die Hoffnung auf dauernde Verbindung gibt. Es hat indes den Anschein, dass keine dieser Reformen der Ehe notwendig wäre, würde man die Scheidungsgesetze vereinfachen. Heute leben jedenfalls viele junge Paare bereits vor der Ehe für einige Zeit zusammen und praktizieren damit auch eine Art Probeehe. Solche privaten, formlosen Vereinbarungen werden weiterhin existieren, sie werden in Zukunft vermutlich sogar eher beliebter werden.

Die Zwei-Stufen-Ehe

Eine besondere Variante der Probeehe wurde von der nordamerikanischen Ethnologin Margaret Mead vorgeschlagen. Nach diesem Vorschlag gäbe es zwei Arten der Ehe: eine mit und eine ohne Kinder. Die Ehe würde in zwei Stufen geschlossen, wobei die zweite Stufe nie erreicht werden muss. Die erste Stufe soll die Partner in einer „individuellen Ehe" zusammenbringen. Dabei binden sie sich für eine beliebige Zeit, in der sie allerdings kein Recht auf Kinder haben. Die nächste Stufe, die sogenannte „Elternehe", könnte erst dann betreten werden, wenn beide Partner sich als fähig erwiesen haben, Kinder zu erziehen und zu versorgen. Für diese Ehe der zweiten Stufe würde es daher einer besonderen Erlaubnis und eines besonderen Zeremoniells bedürfen.

Eine solche Reform erscheint allerdings wenig praktisch, da „individuelle Ehen" immer Gefahr laufen würden, „uneheliche" Kinder zu zeugen, obwohl dies verboten ist, wodurch das gesamte Konzept der zweistufigen Eheschließung ständig durchbrochen würde. Theoretisch ist der Vorschlag von M. Mead jedoch durchaus von Nutzen, indem er jungen Menschen zeigt, wieviel Verantwortung Eheleute als Eltern haben.

Die nicht-monogame Ehe

Während die monogamen Formen der Ehe in Zukunft wahrscheinlich weiter überwiegen werden, kann es durchaus sein, dass auch nicht-monogame Ehen wieder neues Gewicht bekommen. Wenn das der Fall sein sollte, können sie nur auf vollständiger sexueller Gleichberechtigung beruhen. Die folgenden Beispiele sollen dies darstellen.

Polygamie

Beide Formen der Polygamie (Polygynie und Polyandrie) haben eine lange Tradition. Sowohl das Alte Testament als auch der Koran standen der Polygynie nachsichtig gegenüber. Unter dem Einfluss des Christentums und des Strebens nach sexueller Gleichberechtigung ist diese Form der Ehe in der westlichen Zivilisation jedoch seit langem verschwunden, in anderen Teilen der Welt ist sie heftigen Angriffen ausgesetzt. Die Mormonen führten sie im 19. Jahrhundert in den USA wieder ein, wurden aber bald gezwungen, sie wieder abzuschaffen - zumindest offiziell. Für manche Menschen hat die Polygamie dennoch ihren Reiz beibehalten. Es wird manchmal sogar die Ansicht vertreten, viele Menschen in unserem Kulturkreis praktizierten inzwischen etwas, das man als „Serien"-Polygamie bezeichnen könnte, indem sie im Laufe ihres Lebens mehrmals heiraten und sich scheiden lassen. Es ist deshalb für die Zukunft nicht ganz undenkbar, dass Männer mehrere Frauen und Frauen mehrere Männer heiraten würden, wenn dies gesetzlich erlaubt wäre. Bigamisten werden schließlich auch heute noch immer wieder angeklagt; andere leben in einer sogenannten „Dreiecksbeziehung" mit einem offiziellen und einem inoffiziellen Ehepartner. Es ist gut möglich, dass solche Formen des Zusammenlebens in Zukunft offiziell anerkannt werden. Es muss nicht weiter betont werden, dass dann jeder Partner einer solchen Ehe die gleichen gesetzlichen Rechte haben müsste.

Gruppenehe

In einer Gruppenehe sind mehrere Ehemänner mit mehreren Ehefrauen verheiratet, das heißt alle Männer sind mit allen Frauen der Gruppe verheiratet. Üblich sind solche Ehen niemals gewesen, wenngleich man sie von einigen „Naturvölkern" kennt. Ein bekanntes und relativ erfolgreiches Experiment mit einer Gruppenehe wurde im 19. Jahrhundert in Nordamerika von J. H. Noyes und seiner Oneida-Gemeinschaft versucht. In dieser Gruppe war theoretisch jede Frau mit jedem Mann verheiratet, ein System, das mandie „komplexe Ehe" nannte. Geschlechtsverkehr konnte uneingeschränkt praktiziert werden. Zeugung war jedoch außer bei bestimmten „wissenschaftlich" festgelegten „Paarungen" zu vermeiden. Diese Art planmäßiger Fortpflanzung (die von der besonderen Form der Ehe getrennt betrachtet werden muss) war als „Stirpikultur" bekannt (von lat. stirps: Stamm, Familie). Nach dem Tod des charismatischen Führers der Gemeinschaft löste sich die Gruppe auf. In jüngster Zeit sind jedoch mehrere Experimente mit weniger anspruchsvollen Zielen unternommen worden. Zur Zeit gibt es bestimmte Gruppenehen in „Kommunen". Hier ist indes die emotionale Anforderung an die Partner oft so groß, dass eine Rückkehr zu traditionellem Eheverhalten festzustellen ist. Dennoch werden Versuche von Gruppenehen sicher auch in Zukunft erfolgen, und gelegentlich werden sie sicher auch erfolgreich sein. Ob sie rechtlich anerkannt werden sollten, ist eine andere Frage.

Gleichgeschlechtliche Ehe

Eine früher unaussprechliche Angelegenheit, die in jüngerer Zeit intensiv diskutiert wird, ist die Eheschließung von Partnern gleichen Geschlechts. Zwar konnten von jeher zwei Homosexuelle einander heiraten, wenn sie verschiedenen Geschlechts waren. Einige solcher Ehen verliefen auch für beide Teile durchaus zufriedenstellend. Ein berühmtes Beispiel ist die Ehe zwischen dem britischen Diplomaten Harold Nicolson und der Schriftstellerin Victoria Sackville-West. Beide suchten sexuelle Erfüllung außerhalb ihres Ehebettes, aber Liebe und gegenseitiger Respekt hielten das Paar dennoch zusammen.

Ehen zwischen Partnern gleichen Geschlechts sind jedoch in der westlichen Zivilisation bis heute kaum je gestattet gewesen. Die bekanntesten Ausnahmen finden sich im alten Rom, besonders bei gewissen kurzfristigen Eskapaden römischer Kaiser. In einigen anderen Kulturkreisen war man da großzügiger. Bei verschiedenen amerikanischen Indianerstämmen konnten Männer die Rolle von Frauen übernehmen und einen anderen Mann heiraten. Unter den Siwa in Nordafrika heirateten viele Männer männliche Heranwachsende und bezahlten sogar einen höheren „Braut-Preis" für sie als für ein Mädchen. Dennoch waren solche Bräuche insgesamt recht selten, da die Ehe in der Regel in Verbindung zur Fortpflanzung gesehen wurde. Daher blieben homosexuelle Beziehungen, selbst wenn sie gesellschaftlich gefördert wurden, meist vor- oder außerehelich.

Die traditionelle Bedeutung der Ehe begann sich erst in jüngerer Zeit in einigen Industriegesellschaften zu verändern. Infolge der Entwicklung neuer zuverlässiger Verhütungsmethoden ist Fortpflanzung eine Angelegenheit freier Entscheidung geworden. Heute heiraten Männer und Frauen, auch wenn sie keine Kinder haben wollen oder können. Sie suchen in der Ehe andere Werte, wie Liebe, Partnerschaft, finanzielle Sicherheit oder berufliche Zusammenarbeit, und es werden dagegen, wie wir wissen, von Gesetzes wegen keinerlei Einwände erhoben. Man unterstützt all dies im Gegenteil bereitwillig. Das sieht man ja auch daran, dass Frauen über 50 (d.h. nach ihren "Wechseljahren") immer schon heiraten durften, ja sogar dazu ermuntert wurden. Die gleichen Gründe für eine Eheschließung können natürlich auch von Partnern gleichen Geschlechts genannt werden, Wenn man also unfruchtbaren heterosexuellen Ehepaaren die Ehe gestattet, erscheint es ungerecht, diese Möglichkeit gleichgeschlechtlichen Paaren zu versagen. Viele Homosexuelle haben natürlich gar nicht den Wunsch zu heiraten, aber es gibt unter ihnen auch viele, die in dauerhaften, oft lebenslangen Beziehungen leben. Diese Menschen müssen erhebliche Nachteile hinnehmen, weil ihre Beziehung nicht durch eine Ehe legalisiert werden kann. Steuern, Erbrecht und Einwanderungsgesetze - um nur einige zu nennen - diskriminieren sie, ihr verantwortungsbewusstes Verhalten wird nicht honoriert. Es scheint daher, dass viele Gesellschaften  - unausgresprochen - nach wie vor daran interessiert sind, Homosexuelle in unstabilen, promisken Beziehungen leben zu sehen.

Inzwischen hat sich allerdings in vieler Hinsicht die Situation gründlich geändert. So wird inzwischen in mehreren europäischen und außereuropäischen Ländern ganz offiziell die gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt mit allen Rechten und Pflichten, wie sie auch die traditionelle Ehe kennt. Dies gilt in Europa für die Niederlande, Belgien, Spanien, Norwegen, Schweden, Island, und Portugal (in Portugal ist jedoch die gemeinsame Adoption von Kindern weiterhin verboten). Außereuropäisch ist die gleichgeschlechtliche Ehe gültig und anerkannt in Kanada, Argentinien, Südafrika und in einigen Bundesstaaten der USA (z.B. New York, Connecticut, Massachusetts, New Hampshire und Vermont). Im Allgemeinen ist die Situation fließend, da auch in noch weiteren Ländern entsprechende Gesetze diskutiert werden.

In Deutschland hat man sich bisher nicht dazu durchringen können, die gleichgeschlechtliche Ehe anzuerkennen. Stattdessen hat man hier, wie auch in anderen europäischen Ländern, etwas Neues, Zweitrangiges zugelassen - die standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaft. Diese bietet aber keineswegs alle Vorteile der Ehe, was in der populären Presse oft verschleiert wird. Das gilt auch für ähnliche offiziell beglaubigte Partnerschaften in anderen europäischen Ländern, wie etwa die Schweiz, Österreich, Ungarn und Frankreich. Hier setzen heute die Betroffenen auf den Europäischen Gerichtshof, der alle noch bestehenden Diskriminierungen aufheben soll. (In Deutschland wird bisher weiter diskriminiert im Steuerrecht, bei den Pensions- und Rentenansprüchen und bei der Krankenversicherung.)

 

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