Die Einnistung (Implantation)

4.1.6 Die Einnistung (Implantation)


Die Blastozyste entwickelt sich, nachdem sie in den Uterus gelangt ist, weitere drei bis vier Tage lang, um sich dann in der Schleimhaut der Gebärmutter einzunisten. Dies beginnt also ungefähr eine Woche nach der Befruchtung, nach einer weiteren Woche ist die Blastozyste gänzlich in die nährende Gewebeschicht eingebettet, die die Gebärmutter innen auskleidet (das Endome-trium). Der gesamte Prozeß heißt Einnistung (Implantation), und mit seinem Abschluß hat die Schwangerschaft endgültig begonnen.


Damit eine Implantation stattfinden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn zum Beispiel die Zygote die Gebärmutter erreichen sollte, bevor sie sich in eine Blastozyste verwandelt hat, kann keine Implantation und keine Schwangerschaft zustande kommen. Das gilt auch für den Fall, daß das Endometrium nicht reif für die Aufnahme sein sollte. In beiden Fällen stirbt die Blastozyste ab und löst sich auf.


In einigen sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, daß die Blastozyste sich nicht in der Uterusschleimhaut, sondern im Eileiter oder an einer anderen Stelle außerhalb der Gebärmutter einnistet, zum Beispiel in der Bauchhöhle. In diesem Fall wird von einer Tuben- oder Bauchhöhlenschwangerschaft gesprochen. In der Regel kann sich aus einer solchen Schwangerschaft kein lebendes Kind entwickeln, sie ist zudem für die Frau lebensbedrohend. Der medizinische Fachausdruck hierfür heißt ektopische Schwangerschaft (von griech. ek: aus und griech. topos: Ort; also außerhalb des richtigen Orts stattfindend). Solche Schwangerschaften müssen operativ abgebrochen werden.

 

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