Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung)
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Historische Anmerkungen
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Zwei Feministinnen - eine gegen die Abtreibung, die andere dafür.
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Susan B. Anthony (1820-1906) Die unermüdliche amerikanische Kämpferin für das Frauenwahlrecht war eine Gegnerin der Abtreibung.
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Helene Stöcker (1869-1943) Die deutsche Kämpferin für die Rechte lediger Mütter befürwortete auch ein Recht der Frauen auf Abtreibung.
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Abtreibung und Strafgesetz Die Einstellung der frühen Christen entsprach der im hippokratischen Eid: Die Abtreibung wurde bedingungslos abgelehnt. Sie war eine schwere Sünde, und christliche Gesetzgeber machten sie alsbald zur Straftat. Allerdings wurde das Strafrecht bis in die Neuzeit hinein nur selten angewendet. Außerdem glaubte man allgemein, dass ein Fötus erst mit seinen ersten Bewegungen zur eigenen Person, d.h. zum künftigen Menschen wird. Diese Bewegungen kann eine Frau in der 16. Woche ihrer Schwangerschaft zum ersten Mal spüren. Dies galt dann als der Augenblick der “Belebung” oder “Beseelung” des vorher seelenlosen Fötus (seine vorherige Abtreibung wäre also keine Tötung gewesen). Erst zu Beginn des 19. Jhdts. verschärften die Regierungen in den USA und Europa ihre Abtreibungsgesetze auf Druck der Ärzteschaft und einiger früher Feministinnen. Andererseits bekamen zu Beginn des 20. Jhdts. viele Ärzte ernsthafte Zweifel, denn nun sahen sie immer mehr Opfer von sog. „Engelmacherinnen“, d.h. zumeist alten Frauen ohne medizinische Ausbildung, die in Hinterzimmern heimlich und mit primitiven Methoden Abtreibungen vornahmen. Diese illegalen und unsachgemäßen Abtreibungen wurden allzu oft verpfuscht und endeten für die werdende Mutter mit dem Tod. Angesicht dieser Entwicklung verlangte eine neue Generation von Feministinnen eine gründliche Sexualerziehung und die Abschaffung der bestehenden Abtreibungsgesetze. Ausdrücklich forderten sie für alle Frauen „das Recht auf den eigenen Körper“, d.h. die rechtliche Freigabe der Abtreibung und ungehinderten Zugang zur Empfängnisverhütung. |