Sexuelle Rechte

Intersexualität - Unser Umgang mit der Intersexualität

Soziokulturelle Einstellungen: Juristische Traditionen

Sexuelle Rechte

 

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In der westlichen juristischen Tradition haben intersexuelle Personen - genau so wie die Mitglieder anderer sexueller Minderheiten - niemals besondere Rechte besessen. Ein früher Versuch aus dem Jahre 1930 solche Rechte zu formulieren, wurde einfach ignoriert. Selbst die UN Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948) enthielt keine sexuellen Rechte.

Mehr als ein halbes Jahrhundert später, im Jahre 1999, verabschiedete die World Association for Sexology (jetzt World Association for Sexual Health) ihre „Erklärung sexueller Rechte“ in Hong Kong. Sie fasste die Forderungen verschiedener Gruppen zusammen, die seit der “sexuellen Revolution” der 1960er Jahre erhoben worden waren. Seither haben noch andere Körperschaften ihre eigenen Erklärungen sexueller Rechte formuliert, so etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2002.

Keines dieser Dokumente befasst sich jedoch mit den besonderen Anliegen intersexueller Personen. Zwar wird ein Recht auf “sexuelle Integrität” oder “körperliche Integrität” erwähnt, aber ein klarer Hinweis auf die routinemäßige chirurgische “Normalisierung” im Säuglingsalter fehlt. Genau wenig wird das Problem einer neuen Geschlechtszuweisung oder Geschlechtswahl im Erwachsenenalter erwähnt oder das Recht, nach einer entsprechenden Personenstandsänderung verheiratet zu bleiben. Außerdem fehlt natürlich jede Erwähnung einer dritten Option der sexuellen Selbstidentifizierung: “X = weder weiblich noch männlich”. Andererseits gibt es unter den Intersexen selbst keine einheitliche Meinung darüber, ob man diese fehlenden Punkte betonen und wirklich entsprechende neue Recht fordern soll. Möglicherweise genügt es ja, die folgenden Texte genauer zu interpretieren:

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