Juristische Traditionen

Intersexualität - Unser Umgang mit der Intersexualität

Soziokulturelle Einstellungen: Juristische Traditionen

Alle gesetzlichen Traditionen haben ihren Ursprung in der Religion, denn ursprünglich waren alle Gesetze göttliche Gesetze. Dies blieb auch noch so, als die ersten Gesetze aufgeschrieben wurden. Alle Gesetzgeber des Altertums - vom babylonischen Herrscher Hammurabi (18. Jhdt. v. Chr.) bis zum biblischen Moses (ca. 13. Jhdt. v. Chr.) -beriefen sich auf einen höheren göttlichen Willen als Quelle ihrer Gesetze. Ägyptische Pharaonen verlangten die Anerkennung ihrer göttlichen Geburt, die Kaiser von China und Japan nannten sich Söhne des Himmels, römische Kaiser ließen sich als Götter verehren, und selbst im 7. Jhdt. n. Chr. bestand der Prophet Mohammed noch auf göttlicher Eingebung, und dies gilt bis heute für das islamische Recht. Erst in der Neuzeit begannen westliche Gesetzgeber, religiöse Einflüsse aus ihren Gesetzen zu entfernen, so etwa der französische Kaiser Napoléon in seinem revolutionären Strafgesetzbuch (Code Pénal) von 1811. Seither wurden die Gesetze in westlichen Ländern zunehmend “verweltlicht” und pragmatisch, besonders auf dem Gebiet der Sexualität. In modernen Demokratien werden Gesetze eben als das Werk von Volksvertretern angesehen, die den Willen ihrer Wähler durchzusetzen haben. Dieser Wählerwille muss allerdings auch gewisse, in der Verfassung garantierte Bürgerrechte respektieren, die er keinesfalls abschaffen darf. Damit bleiben z.B. die Grundrechte religiöser, ethnischer und rassischer Minderheiten geschützt, ganz gleich, was die Mehrheit vielleicht eines Tages dagegen beschließen möchte. In den jüngsten Jahrzehnten sind solche Grundrechte auch auf einige sexuelle Minderheiten ausgedehnt worden. Dennoch: Im Falle der Intersexualität ist die Rechtslage immer noch unzureichend. Intersexuelle Organisationen, Interessen- und Selbsthilfegruppen fordern deshalb weitere gesetzliche Reformen, besonders auf den folgenden Gebieten.

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