Sexuelle Menschenrechte

Sexuelle Menschenrechte


Die Geschichte der Menschenrechte und die Vielzahl bestehender Deklarationen, Konventionen und Verträge sind nicht allgemein bekannt. Der Durchschnittsbürger, selbst in den westlichen entwickelten Staaten, wird es sogar relativ schwierig finden, sich darüber zu informieren. Die verfügbare Literatur ist spärlich und unsystematisch. Die meisten Leute werden daher kaum mit Sicherheit sagen können, inwieweit sexuelle Rechte als Menschenrechte Anerkennung gefunden haben. Sexuelle Freiheit wird tatsächlich in der Regel nicht als Menschenrechtsproblem betrachtet.


Es gibt jedoch durchaus eine historisch und praktisch begründbare Grundlage für eine solche Auffassung. Die Idee der Menschenrechte selbst ist, obwohl man sie teilweise auf die alten griechischen Sophisten, einige Philosophen der Stoa und bestimmte christliche Reformatoren zurückführen kann, im Kern eine moderne Idee. Sie hatte ihren Ursprung in der Renaissance und wurde von religiösen, politischen und juristischen Denkern fortentwickelt, die unter Rückgriff auf die Naturrechts-Doktrin versuchten, die Souveränität „des Volkes" gegen den Machtmissbrauch der absoluten Herrscher zu verteidigen. Das Zeitalter der Aufklärung fügte dem zusätzliche „unveräußerliche" Rechte des Einzelmenschen hinzu, die diesen gegen tyrannische Mehrheiten in den eigenen Reihen schützen sollten. Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776), die französische Erklärung über die Menschen- und Bürgerrechte (1789) und die „Bill of Rights" als Teil der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (1791) sind die wichtigsten Meilensteine in dieser Entwicklung. Natürlich waren Sklaven, Frauen und andere Gruppen in Wirklichkeit damals noch nicht mitgeschützt. Dennoch wurden im Prinzip allgemeine Rechte auf Eigentum, Religionsfreiheit und Pressefreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz usw. erstmals in der Geschichte der Menschheit anerkannt. Die traditionelle Macht der Regierung, die nun diese Rechte zu garantieren hatte, war daher nicht nur begrenzt, sondern in Richtung auf zunehmende Demokratisierung orientiert, ein Prozess, in dem mehr und mehr Menschenrechte für immer größere Teile der Bevölkerung garantiert wurden.


Die Industrielle Revolution machte jedenfalls klar, dass der ursprüngliche Katalog der Menschenrechte erweitert werden musste, da ein wachsendes Proletariat von ihnen kaum profitieren konnte, ohne zunächst bestimmte soziale und ökonomische Rechte zu erhalten, wie das Recht auf Erziehung oder auf einen gesunden Arbeitsplatz, das Recht, Gewerkschaften zu organisieren und zu streiken usw.. Im 19. und frühen 20. Jahrhundert ist daher eine erhebliche Vergrößerung individueller Rechte festzustellen, die den Belangen einer früher kleinen und vernachlässigten, nun jedoch zunehmend selbstbewussteren „Unterschicht" Rechnung trugen. Die Erfahrungen der Welt-Wirtschaftskrise veranlassten schließlich Franklin D. Roosevelt im Jahre 1941 in seine Erklärung der „Vier Freiheiten" ein Recht auf wirtschaftliche Sicherheit aufzunehmen: Redefreiheit, Religionsfreiheit, Freiheit von materieller Not und Freiheit von Furcht (2). Diese Forderungen wurden schließlich Teil der Atlantik-Charta und waren geistige Vorläufer der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948), denen im Jahre 1966 eine Konvention über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte sowie eine Konvention über bürgerliche und politische Rechte folgten. Zusätzlich versuchen heute Deklarationen und Konventionen der Vereinten Nationen Flüchtlinge zu schützen, die Rechte von Frauen, Kindern und Häftlingen, sie verurteilen Rassismus, Diskriminierung und Völkermord.


Dennoch ist bemerkenswert, dass diese und andere Menschenrechtsvereinbarungen der Vereinten Nationen in keiner Weise spezifisch auf sexuelle Rechte eingehen, z.B. das Recht auf Sexualerziehung, freie Wahl des Sexualpartners oder sexueller Handlungen, ein Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch. Dies ist umso bemerkenswerter, als der Kampf um einige dieser Rechte bereits eine lange internationale Geschichte hat. So ist beispielsweise mindestens seit der Zeit der Neo-Malthusianer des 19. Jahrhunderts das Recht der Frau auf Geburtenkontrolle mit ihrem Recht auf eigene ökonomische Sicherheit verbunden worden. Es wurde auch anerkannt, dass sie dieser Grundlage bedarf, um viele andere Menschenrechte wahrzunehmen, die theoretisch bereits garantiert schienen, aber oft praktisch infolge ökonomischer Abhängigkeit nicht wahrgenommen werden konnten. Viele der frühen Feministinnen hielten daher sexuelle Rechte für ein grundsätzlich politisches Thema, also einen Teil der Menschenrechte. Diese Ansicht wurde von männlichen Mitstreitern weitestgehend geteilt, besonders von denen, die eine neue, besondere Sexualwissenschaft und durch sie allgemeine sexuelle Reformen befürworteten.


Europäische Sexualwissenschaft und Sexualreform


Die Sexualwissenschaft als Wissenschaft mit eigener Berechtigung wurde im Jahre 1906 erstmals von dem Berliner Dermatologen Iwan Bloch konzipiert, der nur sechs Jahre später auch das erste „Handbuch der gesamten Sexualwissenschaft in Einzeldarstellungen" herausgab (3). In seiner Einleitung des Ersten Bandes (über Prostitution) weist Bloch auf einen berühmten Vorgänger und den ersten Entwurf einer wahrhaft sexualwissenschaftlichen Studie in der westlichen Literatur hin: auf Wilhelm von Humboldt und seine unvollendete „Geschichte der Abhängigkeit im Menschengeschlechte" (1827/28). Im vorläufigen Entwurf dieser Arbeit, die aus einem noch früheren Plan erwuchs, eine „Geschichte der Hurerei" zu schreiben (ca. 1790), stellte der Autor der „Geschichte des weiblichen Geschlechts" und menschlicher Knechtschaft die „Geschichte der Abhängigkeit in männlicher Freiheit" gegenüber. Für den großen Erziehungsreformer Humboldt war also die soziale Ungleichheit der Geschlechter tatsächlich Hauptanlass für eine „aufgeklärte" Untersuchung gewesen (4).


Dass diese Untersuchung zu jener Zeit nicht durchgeführt wurde, ließ sie Bloch und seinen sexualwissenschaftlichen Kollegen umso dringlicher erscheinen, da sie nun glaubten, im Besitz der notwendigen wissenschaftlichen Mittel zu sein. Nach einer Diskussion des Humboldt'schen Entwurfs stellt daher Bloch seinen eigenen vor und erklärt ganz deutlich:


„... wird es die Aufgabe dieses ersten großangelegten Handbuches sein, der ehrlichen, freien und unabhängigen Forschung auf diesem Gebiete den Weg freizumachen und für das gewaltige Werk einer Neugestaltung und Verbesserung der sexuellen Beziehungen auf Grund der veränderten Kulturverhältnisse die exakten Grundlagen zu liefern und die objektiven Richtlinien zu bestimmen. Sexualreform auf der Grundlage der Sexualwissenschaft! Das ist die Aufgabe der Zukunft."


Bloch zögerte auch nicht, Sexualreformer aktiv zu unterstützen. Gemeinsam mit Max Marcuse, einem weiteren Pionier der Sexualwissenschaft, schloss er sich dem „Bund für Mutterschutz" an, der, gegründet irn Jahre 1905, unter der Führung von Helene Stöcker bald ein wichtiger Motor für die Emanzipation der Frauen wurde. Im Jahre 1911 wurde ein „Internationaler Bund für Mutterschutz und Sexualreform" in Dresden gegründet, Stöcker und Bloch waren Mitglieder des Leitungsgremiums. Ebenso wie die deutsche Organisation forderte diese weltweite Organisation die rechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder und die Beseitigung der Diskriminierung ihrer Mütter, eine Reform der Ehe und Sexualerziehung in öffentlichen Schulen. Auch diese Bemühungen unterstützten die Sexualwissenschaftler aufs Nachdrücklichste. Bereits auf dem Gründungskongress im Jahre 1911 hielt Magnus Hirschfeld, der Gründer der ersten „Zeitschrift für Sexualwissenschaft" (1908) eine vielbeachtete Ansprache über „Sexualwissenschaft als Grundlage der Sexualreform".


Zu dieser Zeit war Hirschfeld selbst allerdings bereits seit 14 Jahren als Gründer und Führer am „Wissenschaftlich-humanitären Komitee" beteiligt (1897), der ersten Organisation für die Rechte Homosexueller, das die Abschaffung der deutschen Strafgesetzbestimmungen gegen homosexuelle Handlungen unter Männern anstrebte. (Dieser Kampf sollte noch viele Jahrzehnte nach Hirschfelds Tod andauern und erst in den späten sechziger Jahren schließlich erfolgreich sein.) Wie dem auch sei, die Sexualreformer Hirschfeld und Stöcker entwickelten bald eine enge Kooperation und unterstützten sich gegenseitig. Hirschfeld war beispielsweise einer der Pioniere der Eheberatung, Stöcker nutzte ihren gesamten Einfluss gegen eine Ausdehnung des Homosexualitäts-Paragraphen auf Frauen. Obwohl sie als heterosexuelle Frau von diesen Problemen nicht unmittelbar betroffen war, unterstützte sie ihre lesbischen Schwestern sehr nachdrücklich und forderte individuelle Freiheit gegenüber aller Einmischung der Regierenden.


So verwundert es nicht, dass Helene Stöcker auch in der „Weltliga für Sexualreform" engagiert war, die im Jahre 1928 in Kopenhagen gegründet wurde und mehrere internationale Kongresse in London (1929), Wien (1930) und Brünn (1932) abhielt und deren drei erste Präsidenten Auguste Forel, Havelock Ellis und Magnus Hirschfeld waren. Diese wichtige und breit angelegte Organisation verfolgte bewusst einen reformistischen (nicht revolutionären) Kurs in ihren Forderungen nach allgemeinen sexuellen Rechten. Einige der linksaktivistischen Sexualwissenschaftler konnten sich daher nicht mit ihr identifizieren, wie beispielsweise Wilhelm Reich, der sie zu halbherzig, „bourgeois" und zahm fand. Mit dem Sieg der Nationalsozialisten in Deutschland wurden jedoch auch andere europäische Länder selbst gegenüber bescheidenen sexuellen Reformen zurückhaltender. Die „Liga" spaltete sich daher in einen vorsichtig taktierenden Flügel unter der Führung von Norman Haire in England und einer radikaleren Fraktion unter J. H. Leunbach in Dänemark. Sie löste sich bald danach auf, ohne dass ihre Hauptforderungen erfüllt worden wären. Dennoch sollen die oft wiederholten Ziele der „Liga" hier nochmals zitiert werden, und sei es nur als historisches Dokument, da sie die Forderungen der gesamten Bewegung für Sexualreform vor dem 2. Weltkrieg zusammenfassen:


1. Gleiche Rechte und Pflichten für Männer und Frauen hinsichtlich ihres sexuellen, aber auch ihres politischen und ökonomischen Lebens.


2. Beseitigung der Dominanz der Kirche in Fragen der ehelichen Beziehung. Reform der Gesetze über Ehe und Ehescheidung.


3. Empfängnisverhütung, damit Fortpflanzung selbstbestimmt und mit der nötigen Verantwortlichkeit geschehen kann.


4. Anwendung eugenischer Erkenntnisse für eine Verbesserung der Rasse durch Geburtenauswahl. (Unterstützung der Fortpflanzung Gesunder und Begabter, Sterilisierung derer, die zur Fortpflanzung nicht geeignet sind.)


5. Schutz der unverheirateten Frau und des nichtehelichen Kindes.


6. Angemessenes, wissenschaftliches Verständnis für Varianten der sexuellen Konstitution (Intersexualität) und eine entsprechend rationale Einstellung, beispielsweise, gegenüber homosexuellen Männern und Frauen.


7. Systematische Erziehung in biologischen Fragen der Sexualität, besonders hinsichtlich der Geschlechtskrankheiten, der Masturbation und der Enthaltsamkeit. Eine gesunde Einstellung gegenüber der Sexualität, einschließlich einer Vermittlung von Kenntnissen über gesundes Sexualleben, die nicht von Schuldgefühlen belastet ist.


8. Gesetzliche und soziale Reformen hinsichtlich der Prostitution, um deren Gefahren (u. a. Geschlechtskrankheiten) zu beseitigen.


9. Störungen und Abnormitäten des Sexualtriebes sind als mehr oder weniger pathologisch zu begreifen und nicht als Verbrechen, Laster oder Sünden.


10. Eine Reform der Strafgesetze zur Sexualität. Nur diejenigen sexuellen Handlungen sollen als kriminell betrachtet werden, die die Rechte einer anderen Person verletzen. Schutz Minderjähriger und Geistesschwacher. Sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen, die diese einvernehmlich verantworten, sollen als ihre Privatangelegenheit betrachtet werden (und nicht zu rechtlichen Konsequenzen führen). Unterscheidung zwischen Verbrechen und Laster: Ersteres - als antisoziale Handlung - ist Gegenstand der Gesetzgebung, letzteres - als persönliches Problem - aber Gegenstand der Erziehung.


Rene Guyon - Rechtsphilosoph zwischen Ost und West


Zu einer Zeit, in der Sexualwissenschaftler und Sexualreformer in Europa ihre Vorstellungen und Forderungen propagierten, entwickelte ein Franzose isoliert und unabhängig eine entsprechende Sexualphilosophie im Fernen Osten. Rene Guyon, geboren in Sedan am 27. Mai 1876, promovierte im Jahr 1902 an der Universität Paris in Rechtswissenschaften und wurde im Jahre 1908, nach wenigen Jahren der praktischen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Richter in Frankreich, in das Königreich Siam gerufen, um dort bei der Abfassung eines neuen Gesetzeswerkes behilflich zu sein. Im Laufe der folgenden Zeit wurde er Vorsitzender des „Redaktionskomitees", nach Abschluss der Arbeiten veröffentlichte er einen Bericht „Die Abfassung von Gesetzen in Siam" (1919). Ausgedehnte Reisen führten ihn nach Europa, Nordafrika, Sibirien, China, Indochina, Malaya und Indonesien. Er wurde schließlich legislativer Berater im Justiziministerium in Bangkok und schließlich in dieser Stadt Richter am Obersten Berufungsgericht. Im Jahre 1940 nahm er die Staatsangehörigkeit seines neuen Heimatlandes und den thailändischen Namen „Pichan Bulayong" an. Bereits im Ruhestand, nach 1956, heiratete er eine junge thailändische Frau. Er verstarb im Jahre 1963.


Soweit Guyons Name heute außerhalb Thailands noch bekannt ist, wird er meist mit einer radikalen, heute fast legendären sexuaiwissenschaftlichen Arbeit in Verbindung gebracht - den neun Bänden seiner „Studien in sexueller Ethik" (1929-1944). Die ersten sechs Bände wurden vor 1939 in Frankreich veröffentlicht, später allerdings durch die Regierung Petain verboten. Die ersten zwei Bände wurden darüber hinaus in die englische Sprache übersetzt und in Großbritannien und den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Die letzten drei Bände wurden niemals veröffentlicht, sind jedoch heute als französisches Originalmanuskript im Kinsey Institute der Universität Indiana in Bloomington/Indiana zugänglich (9).


Die Tendenz seiner Arbeit lässt sich am besten in Guyons eigenen Worten zusammenfassen:


„In meinen ,Studien in sexueller Ethik' schlug ich die Befreiung der sexuellen Handlungen der Menschen vor, die heute unterdrückt und verfolgt werden, und ihre Eingliederung in eine Lehre, deren wissenschaftliche und logische Grundlage die Berechtigung und die Freiheit sexueller Handlungen bildet... Die Essenz dieser Lehre von der Befreiung ist, dass sexuelle Organe und sexuelle Handlungen ebenso moralisch oder amoralisch sind als jede andere physiologische Äußerung von Lebewesen und dass sie daher unzweifelhaft für jeden gerechtfertigt sind; und dass jeder das Recht hat, diese Organe zu benützen und alle Handlungen nach eigenem Willen zu vollziehen, solange diese ohne Gewalt, Zwang oder Betrug gegenüber einer anderen Person stattfinden" (10).


Diese Auffassung erscheint vor dem Hintergrund der einzigartigen Erfahrungen des Autors als Richter und Gelehrter ganz natürlich, denn schließlich war er in einem Rechtssystem erzogen worden, das eine wichtige Forderung der Französischen Revolution bewahrt hatte: Die Beseitigung des Einflusses der Kirche auf die Strafgesetzgebung. So enthielt bereits im frühen 19. Jahrhundert der Code Napoleon keine Strafbestimmungen mehr gegen widernatürliche Unzucht, und kümmerte sich nicht mehr um einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen. Guyon wurde in dieser Grundauffassung bestärkt, als er in ein nicht-koloniales buddhistisches Land gerufen wurde, in dem einvernehmliches Verhalten ohnehin niemals kriminalisiert worden war und wo seit langem sexuelle Toleranz praktiziert wurde. Er empfand daher keine Sympathie für all die „unaufgeklärten" und unreformierten englischen, amerikanischen, deutschen, schweizerischen und österreichischen Sexualgesetze, die nach wie vor die mittelalterliche christliche Sexuallehre widerspiegelten. Nach seiner Auffassung waren sie auch im Hinblick auf die westliche Geistesgeschichte nicht mehr zeitgemäß, Reste eines rechtlichen „ancien regime", das noch auf eine antiklerikale Volkserhebung wartete.


Als Guyon nach Abschluss der ersten seiner „Studien" von der Gründung der Hirschfeld'schen „Weltliga für Sexualreform" erfuhr, begrüßte er dies als späte aber notwendige Konsequenz der großen Revolution von 1789:


„Wir können diese Weltliga als ein eindeutiges Fanal der getretenen und rebellischen Menschheit zum Sturm auf die massive Bastille sexueller Konventionen betrachten... Die Dokumente dieser Volksversammlung der Sexualreform... zeigen sehr beeindruckend, wie breit das Problem gefasst wird und wie brennend es von allen möglichen Menschen unter sehr verschiedenen Gesichtspunkten in Angriff genommen wird." (11)


Guyon sah auch die entscheidende Bedeutung der Emanzipation der Frauen in diesem Zusammenhang. Ohne von der Existenz Helene Stöckers und ihres „Bundes für Mutterschutz" zu wissen, sah er den Ursprung der europäischen Bewegung für Sexualreform im Kampf um die Rechte, die auch Helene Stöckers Anliegen waren:


„Einige Bemühungen in dieser Richtung (der Sexualreform) wurden in Frankreich bereits im 19. Jahrhundert in Verbindung mit der... Kampagne für die Anerkennung lediger Mütter und den Schutz des nichtehelichen Kindes gemacht." (12)


Unglücklicherweise seien jedoch diese verspäteten Erkenntnisse auf Europa beschränkt, während die übrige Welt dabei sei, erneut in ein sexuelles finsteres Mittelalter einzutreten;


„Durch eine Ironie der Geschichte, die ihresgleichen sucht, wird gerade zu dem Zeitpunkt, wo der Westen zu begreifen beginnt, dass seine enge und fanatische Sexualpolitik insgesamt abgeschafft werden müsste, gerade diese sexualfeindliche Moral... als Zeichen des Fortschritts von einigen Rassen aufgegriffen. Sie wissen nichts von der allgemeinen sexuellen Malaise im Westen und sind nur allzu bereit, ihre eigenen Prinzipien zu verlassen, die unser eigener wachsender Rationalismus nun zu bewundern beginnt." (13)


In dieser historischen Situation sieht sich Guyon in eine paradoxe Rolle gedrängt: Als radikaler französischer Denker im Fernen Osten muss er die Gesetzestradition seines angenommenen Kontinentes gegen neu importierte rückschrittliche Vorstellungen des Westens verteidigen, die, wie er weiß, zu guter Letzt und zurecht am Ort ihrer Herkunft zunehmend unglaubwürdig geworden sind. So sieht er sich als europäisch-asiatischer Rechtsphilosoph doppelt in die Pflicht genommen, ist er progressiv und konservativ zur gleichen Zeit.


Guyons Kritik am Völkerbund


Das Problem, wie Guyon es sah, war nach dem Ersten Weltkrieg besonders dringlich geworden, als ein neu gegründeter „Völkerbund" sich in die sexuellen Bräuche früher permissiver Gesellschaften einzumischen begann. Vorgeblich gegründet, um den Frieden in der Welt zu sichern, verursachte der Völkerbund tatsächlich in erheblichem Ausmaß neue soziale Spannung, Elend und Verbrechen, vor allem in Asien. Viele Jahre später, nach dem unrühmlichen Ende des Völkerbundes, fasste Guyon daher im Rückblick seine Einwände folgendermaßen zusammen:


„Wenn gesagt wird, ,Sexualverbrechen' nähmen zu, darf man nicht vergessen, dass eine erhebliche Zahl neuer sexueller Vergehen durch den modernen Puritanismus, besonders während des letzten Jahrhunderts, überhaupt erst geschaffen wurden. Sie wurden nach überall hin exportiert. Die Länder außerhalb Europas und Amerikas haben dazu ausnahmslos ihre Strafgesetze mehr oder weniger genau nach europäischen Kriterien abgefasst, um der Welt zu beweisen, dass ihre Zivilisation nicht „minderwertiger" sei als die westliche, die als unstrittiges Modell des Fortschritts akzeptiert wurde... In manchen Fällen wurden Völker außerhalb Europas sogar gezwungen dies zu tun. Der verstorbene ,Völkerbund', der in Fragen der Sexualität unermüdliche Aktivität gezeigt und Millionen für Tagungen, Schriften, teure Reisen usw. verpulvert hatte, war schlicht in den Händen von Puritanern. Ihr Einfluss hatte bereits begonnen, als sie die sehr entgegenkommenden Unterzeichner des Vertrags von Versailles (1919) überredeten, in den Völkerbundsvertrag auch die Konventionen über Frauen- und Kinderhandel aufzunehmen. Diese Aufgabenstellung hatte nichts zu tun mit „der Regelung von Fragen hinsichtlich Grenzen, Reparationen, kommerziellen und finanziellen Interessen", wie sie üblicherweise Gegenstand eines Friedensvertrages sind... Diese Politik hatte die unmittelbare Konsequenz, dass, während die früheren Konventionen (1910) in dieser Frage ausschließlich zwischen europäischen Staaten vereinbart worden waren (das bedeutet zwischen Menschen mit demselben jüdisch-christlichen kulturellen Hintergrund, vor allem in Fragen der Sexualität), erweiterte der Vertrag von Versailles diese ideologiebelastete Politik auf alle Unterzeichnerstaaten des Paktes, unter Einschluss von Ländern, denen diese Kultur vollkommen fremd war und die Wert darauf legten, sexuelle Fragen als Privatangelegenheiten des Privatlebens zu betrachten (China, Japan, Siam usw.). Darüber hinaus wurden Länder, die sich später dem Völkerbund anschließen wollten (z.B. Persien, Irak usw.) gezwungen, diese Konventionen zu akzeptieren. Die Lehre von der Sünde, die Missionare so viele Jahre lang in diesen Ländern, ohne großen Erfolg, einzuführen versucht hatten, wurde ihnen durch einen Handstreich aufgezwungen, der die große Anzahl sexualfeindlich eingestellter Menschen vollkommen zufriedenstellte." (14)


Praktisch führte dies zur weltweiten Einführung neuer Sexualgesetze und zur immer weitergehenden Entwicklung und Verfeinerung bestimmter Traditionen: „Kuppelei" (auch mit dem Einverständnis der Frauen), „Pornographie" oder „Obszönität" in Wort, Handlung oder Schrift, das „Schutzalter" für Geschlechtsverkehr usw. So entstand bald der Eindruck einer weltweiten Zunahme von Sexualvergehen, ein Eindruck, der sofort überall von einer Presse vermarktet wurde, die ebenfalls nach westlichem Modell entstand. Schließlich - und hier schließt sich ironischerweise der Kreis - wurde diese falsche und oft sensationell aufgemachte Kampagne durch den Völkerbund selbst und seine offiziellen Studien, Befragungen und Berichte unterstützt. Guyon beobachtete diesen allgemeinen Rückschritt von Bangkok aus, ohne ihm Einhalt gebieten zu können. Zunehmend mutlos, formulierte er seine Anschauungen in einem umfangreichen Aufsatz: „La Société des Nations aux Mains des Puritains" (Der Völkerbund in der Hand der Puritaner), Diese Arbeit, die vermutlich in den vierziger Jahren verfasst wurde, wurde niemals veröffentlicht, das Original-Manuskript wurde allerdings dem Kinsey Institute überlassen.


In 10 Kapiteln (mit einem Gesamtumfang von 160 Schreibmaschinenseiten) dokumentiert Guyon die Bemühungen, die der Völkerbund in Stellvertretung verschiedener westlicher moralistischer Interessengruppen unternommen hatte:


„Der Grundirrtum des Völkerbundes... war es, die unzulässige Vermischung von Moral und Gesetz zu akzeptieren und zu institutionalisieren." (15)


Dieser Irrtum war das Resultat sexualfeindlicher Kräfte, die dadurch die potentielle Rolle des Völkerbundes als friedliche Schiedsstelle unmöglich machten:


„Es war von zentraler Wichtigkeit, den Völkerbund davor zu bewahren, seine Neutralität und mit ihr seine Autorität zu verlieren." (16) ... „Er ging bereits zu weit und verließ die ideologische Neutralität, als der Schweizer Delegierte Motta erklärte, die Tätigkeit des Völkerbundes sei ,ein Werk im Dienste Gottes'." (17)


Eine solche Bemerkung konnte höchstens die Atheisten verletzen, die ebenfalls ein legitimes Recht auf die Mitarbeit im Völkerbund hatten. Darüber hinaus hatten sie das Recht, ihre eigenen Ansichten in sexuellen Dingen zu Gehör zu bringen:


„Die Freiheit des Gewissens besteht nicht nur in Fragen der Philosophie, Religion und Politik - sie sollte auch im Bereich der Moral anerkannt werden... Es liegt ein Abgrund zwischen der Moral der Entsagung und der Moral der Vernunft. Als der Völkerbund sich für die erstere entschied, beging er Verrat: Verrat gegen die Neutralität, ohne die er seine Daseinsberechtigung verlor." (18)


In diesem Zusammenhang weist Guyon auch darauf hin, dass die bescheidenen Forderungen der „Weltliga für Sexualreform" vom Völkerbund überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurden. Statt dessen wurden lediglich katholische, protestantische und jüdische Auffassungen in Betracht gezogen.


Guyons Kritik an den Vereinten Nationen


Wenn der Völkerbund dem rationalistischen Standpunkt der europäischen Sexualreformer mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätte, hätte er die erste Erklärung über Universelle Sexuelle Rechte des Menschen bemerkt. Schon im Jahre 1930, anlässlich des Wiener Kongresses der „Weltliga für Sexualreform", hatte Rudolf Goldscheid gefordert, dass solche Rechte in die Verfassungen und Gesetzeswerke aller Länder aufgenommen werden sollten. Diese allgemeine Forderung wurde jedoch zunächst nicht weiter spezifiziert, Goldscheids früher Tod schwächte die von ihm begonnene Kampagne. Er hinterließ jedoch eine kurze Zusammenfassung seiner Vorstellungen als Vermächtnis an seine Kollegen, und Magnus Hirschfeld veröffentlichte es pflichtgemäß in der Zeitschrift der „Liga für Sexualreform".


„Magna Charta der sexuellen Menschenrechte


1, Entwurf zu einer Deklaration der sexuellen und generativen Grund- und Freiheitsrechte.


2. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf den eigenen Körper. Das Selbstbestimmungsrecht in bezug auf Fortpflanzung.


3. Das Recht auf Befriedigung des Geschlechtstriebes bei Mann und Weib auch außerhalb der Ehe.


4. Die Rechte in bezug auf Eheschließung und Ehelösung.


5. Das Recht auf Mutterschaft und Mutterschutz.


6. Die Rechte der unehelichen Mutter.


7. Die Rechte der ehelichen und unehelichen Kinder.


8. Die vorgeburtlichen Menschenrechte.


9. Das Recht der Geschlechter auf politische, wirtschaftliche und soziale Gleichstellung.


10. Die Rechte der sexuellen Minderheiten.


11. Die sexuellen Grundrechte der generativ Minderwertigen und Geschädigten.


12. Die sexuellen Grundrechte der Strafgefangenen.


13. Die sexuellen und generativen Verantwortlichkeiten der Einzelnen und der Gesellschaft." (20)


Goldscheid wollte eigentlich diese kurzen Stichworte als Grundlage für eine Diskussion innerhalb der „Weltliga für Sexualreform" verwenden, er hatte gehofft, dass die jährlichen Kongresse der „Liga" die Forderung nach sexuellen Menschenrechten spezifizieren und intensivieren würde, bis sie überall anerkannt sein würden. Unglücklicherweise war jedoch kurz nach seinem Tod auch der „Liga" ein frühes Ende beschieden. Nachdem Hitler und die Nationalsozialisten in Deutschland die Macht ergriffen hatten, konnten nirgendwo mehr weitere Kongresse abgehalten werden. Sogar die Zeitschrift der Liga ,Sexus' hatte keine Zukunft mehr. Die Ausgabe, in der Goldscheids Stichworte abgedruckt waren, erschien zu Beginn des Jahres 1933. Sie wurde durch das Hirschfeld'sche Institut für Sexualwissenschaft in Berlin veröffentlicht, das Institut selbst wurde jedoch am 6. Mai 1933 durch eine aufgehetzte Bande junger Nationalsozialisten zerstört.


Ähnlich wie das Ende des Ersten Weltkrieges einen vorgeblich friedensorientierten Völkerbund hervorgebracht hatte, führte das Ende des Zweiten Weltkrieges zur Gründung der Vereinten Nationen als neuer internationaler Körperschaft zur Vermeidung zukünftiger bewaffneter Auseinandersetzungen. Darüber hinaus veröffentlichten die Vereinten Nationen als erstes Ergebnis ihrer Arbeit und als programmatische Erklärung gegenüber der ganzen Welt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte".


Für Guyon war diese vielgerühmte Erklärung eine große Enttäuschung. Die Mehrzahl der Regierungen der Welt schienen offenbar seine Besorgnis um sexuelle Rechte noch nicht zu teilen und schwiegen daher zu diesem Thema. Enttäuscht und verärgert schrieb daher Guyon einen zweiten langen Aufsatz, ließ ihn privat in Bangkok drucken und versandte ihn an möglicherweise interessierte Personen und Gruppen überall auf der Welt, einschließlich Alfred C. Kinsey, der sich gerade erst einen Namen mit den ersten seiner berühmten „Reports" gemacht hatte.


Dieser Aufsatz, der in englischer Sprache veröffentlicht wurde und den Titel „Menschenrechte und die Verweigerung sexueller Freiheit" (1951) trug, führte in der Tat zu intensiven Diskussionen bei den Empfängern, vor allem Sexualwissenschaftlern, die Guyons Schriften aus der Vorkriegszeit gekannt hatten. Es scheint dennoch keine wesentliche Aufmerksamkeit erregt zu haben, jedenfalls nicht unter den Politikern oder Delegierten bei den Vereinten Nationen selbst. Die technisch unzureichend hergestellte Broschüre verschwand jedenfalls rasch aus dem Umlauf. Kinseys Exemplar ist in seinem Institut noch verfügbar. Vor kurzem wurde auch Guyons (etwas längeres) französisches Original-Manuskript dort in die Bestände aufgenommen. Dennoch ist dieser historisch wichtige Aufsatz nicht für jedermann zugänglich, weshalb ein ausführlicheres Zitat gerechtfertigt scheint.


Guyon beginnt seine Kritik mit der Feststellung, dass es ein hoffnungsvolles Zeichen zu vermerken gelte, den Keim sexueller Menschenrechte, ein Rechtsprinzip, das extensiv interpretiert werden könnte:


„Die sexuell versklavten Bürger der modernen Welt haben wohl 1948 Hoffnungen geschöpft, als die Vollversammlung der Vereinten Nationen, die ,Allgemeine Erklärung der Menschenrechte' abgab. Diese betont in Artikel 18 Freiheit des Denkens und Freiheit des Gewissens. Sexuelle Freiheit ist in dieser Deklaration im Keim enthalten: aber nur im Keim, denn praktisch sehen die sexuell repressiven Länder keine Verpflichtung, infolge dieser Erklärung ihre Verweigerung sexueller Freiheit aufzugeben." (21)


„Die sexuell Versklavten von heute sollten... mehr fordern als die Erklärung von 1948, die von vornherein auf die Verweigerung ihrer Ziele angelegt ist. Sie sollten fordern, dass das positive Prinzip der sexuellen Freiheit in die Deklaration der Menschenrechte aufgenommen wird... Sie sollten darauf bestehen, dass die Freiheiten des Artikel 18 um folgenden Zusatz ergänzt werden:


Jeder hat das Recht auf sexuelle Freiheit und auf freie Verfügung über seinen Körper; niemand soll belästigt, verfolgt oder von Gesetzes wegen verurteilt werden, wenn er sexuelle Handlungen jeder erdenklichen Art freiwillig ausübt, sofern diese nicht mit Gewalt, Zwang oder Betrug verbunden sind'." (22)


Zweifellos war es für Guyon infolge seines hohen Alters zunehmend schwierig, seinen Argumenten Gehör zu verschaffen. Darüber hinaus erwiesen sich alle Bemühungen, seine früheren wichtigen Werke veröffentlicht oder wiederaufgelegt zu sehen, als erfolglos. Die geographische, kulturelle und altersbedingte Entfernung zu potentiellen Schülern in Amerika und Europa war einfach zu groß. Das ganze Spektrum seiner Vision, der wahre Reichtum seiner lebenslangen Beobachtungen konnten einem angemessenen Publikum nicht mehr mitgeteilt werden.


Dennoch konnte Guyon selbst sich im Bewusstsein trösten, dass er in einer zunehmend unzivilisierten Welt und durch zwei Weltkriege selbst den besten Werten seines doppelten kulturellen Erbes die Treue gehalten hatte. Und vielleicht war der wichtigste Bestandteil dieses Erbes Hoffnung, wie der deutsch-amerikanische Sexualwissenschaftler Harry Benjamin zusammenfasste:


„Es ist nicht ganz unwahrscheinlich anzunehmen, dass in einer zukünftigen Gesellschaft, die nicht so sehr von den Schatten vergangener Zeiten verdunkelt wird, Guyon zu den unsterblichen Befreiern der Menschheit gezählt wird. Seine tapferen Bemühungen könnten im Laufe der Zeit im Bereich der Sexualität vollbringen, was die Denker aus den Tagen Voltaires im Hinblick auf politische Freiheit erreicht haben." (33)


Anmerkungen


Dieser Abschnitt wurde nach einem Beitrag des Autors in der Zeitschrift „Medicine and Law" (1983, S. 159-172) verfasst.


1.Die beste, allerdings unvollständige Dokumentation findet sich in „The International Bill of Human Rights", Vorwort von Jimmy Carter, Glen Ellen, CA: Entwhistle Books 1981,

Die Geschichte der Menschenrechte und die augenblickliche Situation werden in zwei weiteren Büchern gut zusammengefasst: Menschenrechte I: Historische Aspekte und Menschenrechte II: Ihre Geltung heute (1981/1982) Kurzrock, R. (Hg.) Colloquium, Berlin.


2. Roosevelt, F. D. (1958) Adress to the Joint Session of Congress. In: Hofstadter, R. (ed.) Great issues in American history: a documentary record, vol. 2. AA Knopf, New York, S. 398-399


3. Bloch, I. (1912) Handbuch der gesamten Sexualwissenschaft in Einzeldarstellungen, Bd. 1: Die Prositution. Louis Marcus, Berlin


4. von Humboldt, W. (1908) Gesammelte Schriften, Bd. 7. Sehr, Berlin, S. 654-655


5. Bloch, I. opcit. S.XIV-XV


6. Stöcker, H. (1911) Die beabsichtigte Ausdehnung des §175 auf die Frau. Neue Generation 2: 116


7. Die einzige heute verfügbare Studie ist ein Privatdruck von Guttenberg, G. (1982). Das Recht auf den eigenen Körper - Helene Stöcker. Sexualreformerin, Schriftstellerin, Politikerin, Revolutionäre Pazifistin. Frankfurt/Main (erhältlich von Gerda Guttenberg, Postfach 3024, D-6000 Frankfurt/Main 1).


8. Zitat aus einem unveröffentlichten Manuskript von Harry Benjamin (1932), das einige stilistische Vorschläge von Havelock Ellis enthält. Dieser Text sollte frühere Erklärungen ersetzen und als Grundlage weiterer Diskussionen auf einem geplanten Kongress der „Weltliga für Sexualreform" in Chicago (1933) dienen. Dieser Kongress fand jedoch nicht statt, da die „Liga" selbst sich kurz darauf auflöste. Die hier zitierte Version kann jedoch als „letztes Wort" der „Liga" zu diesem Thema betrachtet werden. Die Korrespondenz zwischen Benjamin und Ellis, einschließlich dieses Manuskripts, wird im Kinsey-Institut aufbewahrt.


9. „La persécution des actes sexuels: Intermédiaires, Mineurs, La Terreur puritaine" und „Comment organiser une societé prosexuelle"


10. Guyon, R. (1951) Human rights and the denial of sexual freedom, Bangkok, S. 1


11. Guyon, R. (1953) Sex life and sex ethics. John Lane the Bodley Head. London, S. XIII


12. Ibid. S. XIII


13. Ibid. S. XIV


14. Guyon, R, (1949) Sex offenses in the future penal law. Sex Education 2: 55-56


15. Ibid. S. 155


16. Ibid. S. 155-156 17.Ibid. S, 157


18. Ibid.


20. Goldscheids Notizen werden in voller Länge von Magnus Hirschfeld in seinem Aufsatz „Was will die Zeitschrift ,Sexus'?" (Sexus, Band l, 1933) wiedergegeben.


21. Guyon, R. (1951) Human rights and the denial of sexual freedom, Bangkok, S. 4


22. Guyon, R. (1951) Human rights and the denial of sexual freedom. Bangkok, S. 7


23. Benjamin, H. Introduction. In: Guyon, R. (1958) The ethics of sexual acts, Knopf, New York, S. 1


 

 

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