Justitias zweischneidiges Schwert -
Magnus Hirschfeld als Gutachter in der Eulenburg-Affäre
Erwin J. Haeberle, Berlin
Erschienen in: Sexualität zwischen Medizin und Recht,
hg. von Klaus M. Beier, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1991, S. 5-20
- Homosexualität
im wilhelminischen Deutschland
- Die
Skandalprozesse
- Der
Gerichtsgutachter als Reformer
- Vom
Enthüllungsjournalismus zum "Outing"?
- Literatur
«Per scientiam ad
justitiam!» - Das war Magnus Hirschfelds Leitspruch, sein
wissenschaftliches und reformerisches Credo, seine Antwort auf «die
sexuelle Frage», die zu seiner Zeit immer mehr Menschen bedrängte.
Hirschfelds Glaube an die Macht der sachlichen Argumente, die Vorurteile
überwinden und Ungerechtigkeiten abschaffen würden, an sexualwissenschaftliche
Beweise, die auch von Gesetzgebern, Staatsanwälten, Richtern und Schöffen
akzeptiert werden müßten, blieb bis zu seinem Tod ungebrochen, obwohl er
vom Exil aus noch die Zerstörung seines Lebenswerkes durch die Nazis
beobachten konnte. Sein letztes, in Frankreich verfaßtes Buch galt der
Widerlegung des Rassismus. 1
Wohl nur einmal, in der Mitte seines Lebens, wurde er fast an seiner
Wissenschaftsgläubigkeit irre, und zwar als Folge seiner Erfahrungen als
Gerichtsgutachter in der sogenannten Eulenburg - Affäre.
Diese Affäre, eigentlich eine Serie von Strafprozessen um die angebliche
oder wirkliche Homosexualität des Fürsten zu Eulenburg und Hertefeld und
einiger seiner Freunde, wuchs sich zum größten Skandal des wilhelminischen
Reiches aus. Der Fürst war einer der engsten Freunde des Kaisers,
diplomatisch und auch musisch begabt, wie er mit seinen beliebten
«Rosenliedern» bewiesen hatte, aber auf einmal sollte er angeblich als
Oberhaupt einer <unmännlichen Kamarilla> einen bösen Einfluß auf Wilhelm
IIausüben. Diesen Einfluß wollte man mit
Hilfe der Gerichte brechen. Kein Beteiligter an den Prozessen, ob Kläger
oder Angeklagter, kam aber am Ende ungeschoren davon, und auch der
Gutachter Hirschfeld erlebte dabei den wissenschaftlichen und persönlichen
Tiefstand seiner Laufbahn. Die ganze Peinlichkeit, die ihren Höhepunkt in
den Jahren 1906-1908 erreichte, hat eine längere Vorgeschichte oder -
genauer - mehrere Vorgeschichten.
Der entlassene Kanzler Bismarck, der große Zweifel an
den Fähigkeiten Wilhelms II. hegte und mißtrauisch gegenüber seinem
Freundeskreis war, hatte, direkt oder indirekt, dem Journalisten Maximilian
Harden Informationen über die Homosexualität einiger dieser Freunde
zugespielt. Harden machte von diesen Informationen jedoch zunächst keinen
Gebrauch, denn er unterstützte den Emanzipationskampf der Homosexuellen,
wie er seit 1897 besonders von Hirschfeld mit seinem "Wissenschaftlich -
humanitären Komitee" geführt wurde. Außerdem sah Harden sich als Vertreter
einer liberalen Tradition, die das Privatleben auch prominenter
Persönlichkeiten als geschützte Sphäre behandelte. Die Tradition wurde
allerdings im Jahre 1902 in spektakulärer Weise vom sozialdemokratischen "Vorwärts"
gebrochen, der die homosexuellen Abenteuer des "Kanonenkönigs" Friedrich
Krupp auf Capri enthüllte. Diesem blieb nur der Selbstmord, der dann die
mit Spannung erwartete Beweisaufnahme vor Gericht überflüssig machte. Der
Kaiser selbst hielt kurz nach der Trauerfeier in Essen eine flammende Rede
gegen die infame Verleumdung eines "kerndeutschen Mannes" durch die "ehrlose"
sozialdemokratische Presse. Damit gab er allerdings der Sache einen
politischen Anstrich, der ihr nicht guttat. Der "Vorwärts" wiederum berief
sich auf seine Pflicht, den § 175 zu bekämpfen, für dessen Unmenschlichkeit
und Schädlichkeit der tragische Fall Krupp nur das neueste Beispiel sei.
Von Hirschfeld und anderen Sexologen, die ebenfalls auf die Abschaffung des
Paragraphen drängten, wurde aber das hier gewählte Vorgehen auf das
Schärfste abgelehnt. Der "Weg über Leichen", die öffentliche Enthüllung
homosexueller Neigungen bei hochgestellten Personen, um die Toleranz
gleichsam zu erzwingen, sei unmoralisch. So schrieb selbst Hirschfelds
größter Rivale Albert Moll in Maximilian Hardens Zeitschrift "Die Zukunft":
«Jedem, der die
Bewegung zur Aufhebung des § 175 fördern will, kann nur geraten werden, auf
dem beschrittenen Wege fortzufahren. Den Homosexuellen wird manchmal, auch
von Wohlmeinenden, der Vorwurf gemacht, sie agitierten zu viel. Was aber
sollen sie tun? Wenn sie nicht agitieren, erreichen sie ihr Ziel niemals.
Sie hätten dann höchstens noch einen andern Weg: sie müßten suchen, nach
Art eines rücksichtslosen Feldherrn oder Politikers über einen Berg von
Leichen ans Ziel zu kommen. Sie brauchten nur die Namen von Männern
öffentlich zu nennen, deren Homosexualität notorisch und jeden Augenblick
zu beweisen ist. Sicher würde dann Mancher, der die Homosexualität aus
tiefster Seele verabscheut, der aber Homosexuellen, ohne deren Neigung zu
kennen, nahe steht, über die Enthüllung erstaunt sein. Mancher hoher
Beamte, mancher einflußreiche Politiker würde sich schließlich verwundert
sagen: "Ich glaubte stets, die Homosexuellen seien das elendste Pack der
Welt, nun höre ich aber, das mein Neffe, mein Sohn, mein Freund gleichgeschlechtlich
verkehren. Und er ist doch ein so braver, ausgezeichneter Mensch. Wenn er
auch so ist, dann muß man doch anders über die Sache denken." Dieser
Standpunkt wäre rücksichtslos und zahllose Existenzen würden dabei sozial
vernichtet werden. Einflußreiche Personen aber würden dadurch unmittelbar
für die Sache interessiert und ein schneller Erfolg wäre mehr als
wahrscheinlich. Trotzdem wäre solches Vorgehen entschieden zu tadeln. Ich
erinnere an diesen Weg nur, weil man den Homosexuellen, die ihn nicht
beschreiten, nicht verwehren soll, sachlich zu agitieren.» 2
Selbst sonst verfeindete Wissenschaftler waren sich also
einig: Die Befreiung der Homosexuellen konnte nur durch Agitation, nicht
durch Denunziation erreicht werden.
Dennoch gab es in der Homosexuellenbewegung einige "Schwarmgeister",
wie Hirschfeld sie nannte, denen eine wissenschaftlich begründete Agitation
nicht genügte. Einer von diesen Eiferern, der offen "schwule" Journalist
Adolf Brand, ergriff einige Jahre später die Initiative und "enthüllte" die
angebliche Homosexualität des Reichskanzlers Fürst Bülow. Dieser erstattete
daraufhin Anzeige wegen Verleumdung. Beim folgenden Prozeß am 6. November
1907 erklärte Brand zunächst grundsätzlich, die Homosexualität sei nichts
Ehrenrühriges. Wenn er jemandem also homosexuelle Empfindungen zuschreibe,
so rede er ihm damit nichts Übles nach. Für die Wahrheit seiner Behauptung
über Bülow berief er sich dann auf Hirschfeld, der aber unter Eid abstritt,
sich jemals entsprechend geäußert zu haben. Der Zeuge Fürst Eulenburg, der
ebenfalls verdächtigt worden war, bekannte sich zu edler Freundschaft für
Bülow, leugnete aber jede sexuelle Komponente dieser Freundschaft. ja, er
sagte unter Eid, daß er niemals den § 175 übertreten habe. Bülow wurde
daraufhin rehabilitiert und Brand zu 1, 5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Damit wäre die Sache erledigt gewesen, ein übereifriger "Schwulenaktivist"
hätte mit Hilfe eines "gemäßigten" Mitstreiters seine Lektion erhalten und
dessen wissenschaftliche Kampagne hätte umso erfolgreicher fortgesetzt
werden können, wären da nicht einige unheilvolle Details gewesen:
Zunächst einmal mußte die Härte des Urteils verstören. Es erweckte den
Eindruck eines übertriebenen Abschreckungswillens, als ob man versuche,
verzweifelt irgendwelchen Anfängen zu wehren, die vielleicht doch weiterführen
könnten. Außerdem wurde durch das hohe Strafmaß indirekt die Homosexualität
an sich als besonders verwerflich gekennzeichnet. Auch kam es bald zu zwei
Militärgerichtsverfahren wegen homosexueller Verfehlungen im Dienst gegen
Angehörige des Potsdamer Garderegiments, den Major Graf Lynar und den
Generalleutnant Graf Hohenau, alle beide Verwandte des Kaisers. Dieser
selbst erlebte in kurzer Zeit hintereinander noch weitere Einbrüche
unerwünschter sexueller Realitäten in sein bisher recht naives Weltbild:
Mehrere Selbstmorde erpresster Offiziere, Gerichtsverhandlungen gegen
andere und Gerüchte über noch weitere zwangen seine Umgebung dazu, ihm eine
Liste von Vertrauten vorzulegen, die der Homosexualität verdächtig waren.
Diese stark gekürzte Liste ging auf eine andere mit mehreren hundert Namen
zurück, die der verstorbene Polizeipräsident von Berlin, von Meerscheidt -
Hüllessem, mit dem ausdrücklichen Wunsch hinterlassen hatte, sie dem Kaiser
zur Kenntnis zu bringen, um ihn von der Unsinnigkeit des § 175 zu
überzeugen. Leider kam es nicht dazu. Immerhin fand der Kaiser auf seinem
Listenexzerpt noch die Namen Lynar, Hohenau, Moltke und Eulenburg. Den
ersteren befahl er daraufhin den Abschied, und der letztere sollte sich
entweder rechtfertigen oder ins Exil gehen.
Es besteht kein Zweifel, daß Wilhelm von diesen
Erkenntnissen persönlich stark beunruhigt war. Gerade aber der Chef seines
Militärkabinetts, Graf von Hülsen - Häseler, mit dem er die " Säuberung"
organisierte und der Eulenburg hasste, fand im folgenden Jahr vor den Augen
des Kaisers ein bizarres Ende: Nach einem Abendessen trat der Graf, wie
schon oft, zur Unterhaltung der Gäste, mit einem Ballerinaröckchen
bekleidet, als "Tänzerin" auf und brach dabei mit einem Herzinfarkt tot
zusammen. Nach dem Bericht eines Augenzeugen verriet des Kaisers entsetzter
Gesichtsausdruck einen Mann, der zum ersten Mal in seinem Leben die
Wirklichkeit sah. 3
Die bei weitem schlimmste Entwicklung für Wilhelm und für den Ruf des Hofes
waren aber die Prozesse, die sich aus einer Aussage des Fürsten Eulenburg
im Bülow-Brand-Prozeß ergaben. Dort hatte er ja unnötigerweise beschworen,
niemals straffällig geworden zu sein, und dieser Eid wurde ihm zum
Verhängnis.
Um das Verhängis richtig zu verstehen, ist es nötig,
noch einmal auf Maximilian Harden zurückzukommen. Dieser hatte in seiner
Zeitschrift «Die Zukunft» zunächst nicht direkt Eulenburg angegriffen,
sondern in verschlüsselter Form eine verdächtig warme
Freundschaftsverbindung zwischen Eulenburg und dem Militärkommandanten
Berlins, Graf Cuno von Moltke, getadelt. Erst nach und nach, zum Teil auch
auf Drängen verschiedener adliger Intriganten, wurde Harden deutlicher.
Moltke erstattete Anzeige wegen Verleumdung, während Eulenburg in seinem
Heimatbezirk Strafantrag gegen sich selbst wegen Obertretung des § 175
stellte. Selbstverständlich fand der Staatsanwalt keine Hinweise auf
strafbare Handlungen und stellte so Eulenburgs guten Ruf wieder her.
Zwischen Moltke und Harden kam es am 23. Oktober 1907
zum Prozeß. Moltkes frühere Ehefrau lieferte zahlreiche Hinweise auf seinen
Frauenhaß, seine Ehefeindschaft, seine zärtlichen Gefühle für Eulenburg und
andere Männer und viele sonstige Details, die seine Homosexualität bezeugen
sollten.
Erstaunlicherweise wurde als Autorität auf dem Gebiet der Homosexualität
auch noch der wissenschaftliche Sachverständige Dr. Hirschfeld gehört, der,
gestützt auf die Aussagen der früheren Ehefrau Moltkes, diesem eine "ihm
selbst nicht bewußte homosexuelle Veranlagung mit ausgesprochenem
seelisch-ideellen Charakter" bescheinigte. 4 Damit wurde
Harden von der Anklage freigesprochen, Moltke stand öffentlich als "Homosexueller""
da, und auch Eulenburgs Ruf war schwer geschädigt.
Dieses Prozeßergebnis befriedigte außer dem
Freigesprochenen niemanden, besonders nicht die herrschenden Kreise. Auch
ein latenter Antisemitismus wurde spürbar, denn Harden und Hirschfeld waren
Juden, und ihnen schob man nun die eigentliche Schuld an dem Skandal zu,
der besonders auch im Ausland Grund zu wachsender Schadenfreude war.
Außerdem glaubte man, gegen Presseenthüllungen solcher Art überhaupt
vorgehen zu sollen, und so erklärt sich dann auch das schon erwähnte
Exempel, das an Brand statuiert wurde.
Man hoffte aber auch, es Maximilian Harden noch
heimzuzahlen, und so wurde der Moltke-Harden-Prozeß wegen schwerer
Verfahrensmängel für ungültig erklärt und im Dezember 1907 erneut
verhandelt. Wiederum wurde die frühere Ehefrau Moltkes vernommen, diesmal
aber ihre Glaubwürdigkeit durch medizinische Gutachter erschüttert. Der
wiedergeladene Sachverständige Hirschfeld sah daraufhin keine Grundlage
mehr für seine frühere Diagnose einer "unbewußten Homosexualität". Moltke
fand sich rehabilitiert und Harden wurde zu vier Monaten Gefängnis
verurteilt. Nun
zeigte sich aber, daß man diesen streitbaren Journalisten unterschätzt
hatte, denn er besaß noch eine geheime Vergeltungswaffe. Er konspirierte
mit einem bayerischen Kollegen namens Anton Städele, der dann die frei
erfundene Behauptung publizierte, Eulenburg habe Harden eine Million Mark "Schweigegeld"
bezahlt. Wie verabredet, verklagte Harden seinen geheimen Bundesgenossen
wegen Verleumdung und benutzte den folgenden Prozeß im preußenfeindlichen
München, um seine Beweise für Eulenburgs Homosexualität zu präsentieren.
Sie waren niederschmetternd. Es erschienen zwei biedere ältere Männer, der
Milchmann Georg Riedel und der Fischer Jakob Ernst, die beide bezeugten, in
ihrer Jugend mit Eulenburg homosexuell verkehrt zu haben. Daraufhin wurde
Städele zu 100 Mark Buße verurteilt, die Harden ihm heimlich ersetzte.
Damit war für Eulenburg das Spiel verloren. Er wurde
wegen seiner früheren Aussagen des Meineids bezichtigt und im Juni 1908 noch
einmal vor Gericht gebracht, diesmal in der Rolle des Angeklagten. Der
Fischer Ernst erschien wieder als Kronzeuge, außerdem noch eine Reihe
anderer Zeugen, darunter drei Polizisten, die alle Eulenburgs frühere
homosexuelle Handlungen bestätigten. Dieser mußte wegen körperlicher
Schwäche auf einer Sänfte in die Verhandlung getragen werden. Er blieb aber
bei seinen Unschuldsbeteuerungen, brach endlich zusammen und wurde für
verhandlungsunfähig erklärt. Im folgenden Jahr wurde er noch einmal
gerufen, fiel aber kurz nach Beginn der Untersuchung in Ohnmacht. Am Ende
kam es nie zu einem Urteil. Eulenburg starb 1921.
Die ganze Skandalprozeßserie mit ihren Vorgeplänkeln
wurde, wie gesagt, besonders in den Jahren 1906 - 1908 von der deutschen
und internationalen Presse rücksichtslos und hämisch ausgeschlachtet.
Allein die unzähligen Karikaturen zum Thema waren von einer Krassheit und
Schärfe, die heute nicht mehr denkbar wäre. Mit dem damaligen
Sensationsjournalismus verglichen, sind selbst die heutigen Boulevardblätter
diskret. Zum Teil mag sich die Brutalität der Berichterstattung und
Kommentierung auch aus einer erbosten Naivität erklären, die plötzlich
Dinge zur Kenntnis nehmen mußte, die man glaubte, erfolgreich verdrängt zu
haben. 5
Sicherlich waren die Prozeßbeteiligten bis an die Grenze des Zumutbaren
körperlich und seelisch belastet. Bis Ende 1908 waren sowohl Moltke und
seine frühere Ehefrau wie Eulenburg, Brand, Harden und Hirschfeld mit
verschiedenen Erschöpfungszuständen erkrankt. Auch der Kaiser war einem
Nervenzusammenbruch nahe. Hirschfeld flüchtete sich zur Erholung nach
Italien, wo er langsam sein seelisches Gleichgewicht wiederfand. Danach
schrieb er in seiner neugegründeten "Zeitschrift für Sexualwissenschaft"
eine längere Rechtfertigung und Betrachtung, die, besonders aus dem
heutigen Abstand, sehr interessante sexologische Hinweise enthält. Es lohnt
sich, einige dieser Hinweise aufzugreifen und so den größeren
wissenschaftlichen und sozialpolitischen Kontext der Skandalserie sichtbar
zu machen. 6
Ohne Frage stellte Hirschfelds Auftreten als Gutachter
über Homosexualität in den Mollke-Harden-Prozessen ein vollständiges Fiasko
dar, und zwar aus mehreren Gründen.
So führte das erste Gutachten zur Belastung, das zweite zur Entlastung
Moltkes, der einmal als "unbewußt Homosexueller" ruiniert, das zweite Mal
als Heterosexueller "rehabilitiert" wurde. Hirschfelds Ausrede, er habe
sich bei der ersten Verhandlung auf die Aussagen der Ehefrau gestützt, die
erst bei der zweiten Verhandlung als unglaubwürdig erschien, wirkte nicht
überzeugend. Im Gegenteil, er erweckte, gewollt oder ungewollt, den
Eindruck, er sei beim zweiten Mal einfach "umgefallen", um sich selbst
Unannehmlichkeiten zu ersparen. Die Presse berichtete jedenfalls, daß der
Oberstaatsanwalt ihn im Gerichtssaal offen einschüchterte, indem er ihm für
den Fall fehlender Kooperation unangenehme persönliche Fragen ankündigte.
Hirschfeld wurde daraufhin fügsam. 7
Es wird aus diesem Bericht nicht klar, wieweit Hirschfeld hier tatsächlich
aus Angst vor Enthüllung seiner eigenen Homosexualität sich als Gutachter
kompromittierte, aber sicher ist, daß er es am Ende niemandem recht machte.
Im Gegenteil, der angeblich wissenschaftlich geführte Nachweis von
Heterosexualität oder "unbewußter Homosexualität" erschien vielen
Beobachtern, nicht nur dem breiten Publikum, als ein windiger Hokuspokus
und Hirschfeld als ein "Perversitätenschnüffler", der edlen Gefühlen
niedrige Triebe unterschob. Aber nicht nur die "Begutachtung" mißfiel,
sondern am Ende erschien sogar die Sexualwissenschaft an sich, wie sonst
auch die Psychoanalyse, in diesem Sinne suspekt.
Eulenburg selbst wehrte sich gegen Hirschfelds
Interpretationen, als er im Bülow-Brand-Prozeß als Zeuge das Wort ergriff:
«Ich bin mit Bülow
seit Jugend auf bekannt und befreundet ... Ich erkläre auf das
Bestimmteste, daß ich mich niemals strafbarer Handlungen schuldig gemacht
habe. Was das Übrige betrifft, lasse ich mich nicht aus. Denn sonst fühlt
sich kein Mensch sicher, als homosexuell angesehen zu werden. Ich bin stolz
darauf, in meiner Jugend gute Freunde gehabt zu haben. Wenn ich gewußt
hätte, daß nach 25, 30 Jahren ein Mann auftritt, der in dieser Weise ein
System entwickelt, wonach in jeder Freundschaft Schmutz liegt, dann hätte
ich es wahrhaftig aufgegeben, Freunde zu suchen. Ein Hieb ist der deutschen
Freundschaft versetzt, es ist ein Gift, das in die Freundschaft
hineingeträufelt ist, da ist sich ja kein Mensch mehr sicher ... » 8
Wer hier nur meineidige Unschuldsbeteuerungen und
Abwehrreaktionen sieht, wird Eulenburgs Ausbruch wohl kaum gerecht. Selbst
wenn er log, so steckte hinter seinen Worten doch mehr. Hier wehrte sich
eine ganze traditionsgebundene privilegierte Klasse gegen die
bürgerlich-wissenschaftliche Neuinterpretation ihrer adligen Kultur. Hirschfeld
selbst schreibt, daß erst durch diese Prozesse das 1869 geprägte und bis
dahin obskure Gelehrtenwort "Homosexualität" in weiteren Umlauf kam. Er
bemerkt auch, daß es von vielen mißverstanden wurde. Z. B. wurde in
italienischen Zeitungen "der Homosexuelle" mit "Uomo sessuale" übersetzt, was soviel wie "sexueller Mensch" heißt
im Sinne einer vollständigen Beherrschung durch die Sinnlichkeit. 9 Ein anderer
Journalist rückte für sich selbst die Situation durch ein Wortspiel
zurecht: "Homo sexualis sum, non
homosexualis". 10 Zusammen-fassend
schreibt Hirschfeld:
"Bald wurde
Homosexualität mit "Päderastie" im landläufigen Sinne, bald mit "erotisch
betonter Freundschaft", bald mit der rein seelischen "Sexualpsyche", bald
mit "widernatürlicher Unzucht" und bald wieder mit dem allgemeinen, auch
nicht sehr glücklich gewählten Ausdruck "Normwidrigkeit" identifiziert.»
11
Hirschfelds eigene Erklärungen zum korrekten
Sprachgebrauch, so logisch und differenziert sie auch sind, vernebeln dann
aber doch den Sachverhalt für die meisten seiner Zeitgenossen nur noch
weiter. Sie laufen nämlich darauf hinaus, die Homosexualität als eine
Disposition, einen Seelenzustand, eine Wesenseigenschaft darzustellen und
einzuführen, ganz unabhängig von irgendwelchen tatsächlichen sexuellen
Handlungen.
Gerade diese "wissenschaftlich-fortschrittliche"
Sichtweise war es aber, die Kläger und Beklagte, Presse und Öffentlichkeit
gleichmaßen verwirrte. Nach herkömmlicher Rechtsauffassung konnten ja nur
Straftaten vor Gericht zur Debatte stehen, im Mittelalter und in der frühen
Neuzeit eben Akte der Sodornie oder der "widernatürlichen Unzucht". Wie es
keinen Dieb ohne Diebstahl und keinen Ehebrecher ohne Ehebruch geben
konnte, so gab es eben auch keinen Sodomiter ohne die entsprechende
nachgewiesene Handlung. Nun aber behauptete Hirschfeld eine nicht
ausagierte, "unbewußte Homosexualität" des Grafen Moltke, und Brand stellte
ausdrücklich fest, er wolle dem Reichskanzler Bülow durchaus keine
strafbare Handlungen nach § 175, sondern nur sehr ehrenwerte homosexuelle
Empfindungen nachsagen.
Dieser wiederum fühlte sich durch solche Unterstellungen
durchaus nicht geehrt, sondern beleidigt und rief das Gericht an, seinen
Ruf zu schützen. Ebenso reagierte Moltke auf Hirschfelds Gutachten gar
nicht wohlwollend, sondern empört, und dieser nahm es dann auch noch
beflissen zurück! Dieser kuriose Streit um neue Worte mußte jedem
Rechtstraditionalisten als bedenklich erscheinen, umso mehr, als in anderen
Prozessen das Abstraktionsniveau bald noch höher stieg und schon der Zuruf "Du
Eulenburg" als schwere Beleidigung empfunden wurde. 12 Der ganze Hintergrund der hier wirksamen stillschweigenden
Annahmen, Vorurteile und Unterstellungen blieb aber verschwommen und wenig
greifbar. Warum ließen sich die Gerichte überhaupt in solche
Definitionsfragen hineinziehen? Wie es zu dieser eigentlich grotesken
Entwicklung kommen konnte, hat Michel Foucault einmal sehr prägnant
zusammengefaßt:
"Die Sodomie - so
wie die alten zivilen oder kanonischen Rechte sie kannten - war ein Typ von
verbotener Handlung, deren Urheber nur als ihr Rechtssubjekt in Betracht
kam. Der Homosexuelle des 19. Jahrhunderts ist zu einer Persönlichkeit
geworden, die über eine Vergangenheit und eine Kindheit verfügt, einen
Charakter, eine Lebensform, und die schließlich eine Morphologie mit
indiskreter Anatomie und möglicherweise rätselhafter Physiologie besitzt.
Nichts von alledem, was er ist, entrinnt seiner Sexualität. Sie ist überall
in ihm präsent: allen seinen Verhaltensweisen unterliegt sie als
hinterhältiges und unbegrenzt wirksames Prinzip; schamlos steht sie ihm ins
Gesicht und auf den Körper geschrieben, ein Geheimnis, das sich immerfort
verrät. Sie ist ihm konsubstantiell, weniger als Gewohnheits-sünde denn als
Sondernatur. Man darf nicht vergessen, daß die psychologische,
psychiatrische und medizinische Kategorie der Homosexualität sich an dem
Tag konstituiert hat, wo man sie ... weniger nach einem Typ von sexuellen
Beziehungen als nach einer bestimmten Qualität sexuellen Empfindens, einer
bestimmten Weise der innerlichen Verkehrung des Männlichen und des
Weiblichen charakterisiert hat. Als eine der Gestalten der Sexualität ist
die Homosexualität aufgetaucht, als sie von der Praktik der Sodomie zu
einer Art innerer Androgynie, einem Hermaphroditismus der Seele
herabgedrückt worden ist. Der Sodomit war ein Gestrauchelter, der
Homosexuelle ist eine Spezies." 13
War also vormals der Vorwurf der Sodomie eine Sache des
einfachen Tatbeweises gewesen, für den nur Tatzeugen in Frage kamen, so war
die Behautpung der nichtausagierten Homosexualität nur durch
wissenschaftliche Seelenkenner, also durch Gutachter zu erhärten oder zu
widerlegen. Diese nun bewiesen keine Verbrechen mehr, sondern
interpretierten alle möglichen völlig legalen Handlungen, Körperformen,
Kleidung und Gestik als Ausdruck eines inneren Zustandes. Genau dies tat
auch der Gutachter Hirschfeld im Fall des Grafen Moltke. Nicht nur dessen
Abneigung gegen seine geschiedene Frau, sondern auch die "Überschwenglichkeit"
seiner Freundschaften und gewisse "feminine Einschläge" des Charakters
waren für Hirschfeld Hinweise auf eine "unbewußte Homosexualität". Es stand
also nicht nur keine Straftat zur Debatte, sondern noch nicht einmal die
bewußte Neigung zu einer Straftat. Ja, Hirschfeld lag im Gegenteil daran,
Moltke eine von diesem selbst nicht erkannte Neigung nachzuweisen, die in
seinem Fall strafrechtlich irrelevant war. Leider wurde sie dann aber
umgekehrt für den Angeklagten Harden relevant, als der gleiche Gutachter
Hirschfeld im zweiten Prozeß diese Neigung bei Moltke nicht mehr nachweisen
konnte. Der nun fehlende Nachweis nämlich brachte Harden sein
Gefängnisurteil. Hier enthüllte sich endlich die angeblich wertneutrale,
sachlich-wissenschaftliche Gutachtertätigkeit als parteiisch. Der
Angeklagte wie der Gutachter wollten nur objektiv beim Kläger einen
Seelenzustand behaupten dürfen und nachweisen, der an sich weder gut noch
schlecht war. Dabei wußten beide aber genau, daß außer ihnen selbst alle
anderen Prozeßbeteiligten den Zustand als sehr negativ empfanden, daß also
sowohl die Behauptung wie der erbrachte oder fehlende Nachweis auf jeden
Fall jemandem konkret schaden würde - entweder dem Kläger Moltke oder dem
Angeklagten Harden. Man bewegte sich also nicht im luftleeren Raum.
Hirschfelds Hoffnung, bei diesem Streit mit "Wissenschaft" zu vermitteln
und schlichten zu können, war eine Illusion, die umso gründlicher zerstört
wurde, als seine Gutachtertätigkeit schließlich zuerst die eine, dann die
andere streitende Partei begünstigte und so auch noch seine eigene Glaubwürdigkeit
in Frage stellte. Hirschfelds zweites Gutachten, das er zur Rechtfertigung
in seiner neuen Zeitschrift abdruckte, schildert seinen "wissenschaftlichen"
Gedankengang:
"Daß eine
unbewußte und rein vergeistigte Homosexualität vorkommen kann, ist nicht
zweifelhaft. Alle Autoren, die sich mit diesem Gebiet beschäftigen, betonen
dies und besonders..., daß die so Veranlagten sich selbst täuschen und
täuschen lassen, indem sie vielfach ihre Liebe als Freundschaft ansehen und
Eigenschaften des andern hervorsuchen, durch welche sie die Stärke ihrer
Zuneigung vor sich und andern zu erklären suchen. Für einen dritten ist es
oft sehr schwierig, objektiv diesen Unterschied zwischen einer starken
Freundschaft und Liebe festzustellen. Wir können uns dabei lediglich der
psychologischen Methode bedienen, welche sich auf Gefühlsäußerungen
stützt... In dem konkreten Fall kommt es weniger auf die Gefühlsrichtung
und die Gefühlsstärke, als auf den Gefühlston an. Daß derselbe in dem
vorliegenden Fall den Freunden gegenüber ein ungewöhnlich inniger ist, muß
zugegeben werden.
Selbstverständlich könnte man daraus alleine keine Homosexualität
folgern, selbst, wenn man den Zeitcharakter berücksichtigt, denn was im
Briefwechsel und in der Ausdrucksweise zur Zeit von Goethe und Jean Paul
unter Freunden ganz gewöhnlich war, ist in unserem technischen und
militärischen Zeitalter wieder ganz anders zu bewerten. Dem
Freundschaftskult kommt erst dann eine symptomatische Bedeutung für die
Frage der Homosexualität zu, wenn ihr auf der anderen Seite eine sexuelle
Abneigung gegen das Weib im allgemeinen entspricht.
Die allgemeine Abneigung wurde früher von der Zeugin in bezug auf
den Nebenkläger behauptet, während man jetzt annehmen muß, daß sie sich
lediglich auf die Ehegattin erstreckte, deren Eigenart, gleichviel ob sie
krankhaft oder hysterisch war, oder auf übergroßer Leidenschaftlichkeit
beruhte, nicht zu der seinigen paßte.»14
Kurz und gut: Moltke haßte nur seine eigene Frau und
nicht alle Frauen, und damit waren seine innigen Freundschaften auch kein
Nachweis für eine homosexuelle Neigung mehr. Hirschfeld bemerkt allerdings
nicht, daß er sich mit seinem Rechtfertigungsbericht ein paar Seiten weiter
in einen Widerspruch verwickelt, wenn er zum <Problem der
Bisexualität> erwähnt,
"... daß bei einer
nicht unbeträchtlichen Anzahl von Personen beiderlei Geschlechts die...
Möglichkeit jedenfalls vorliegt, mit mehr oder weniger ausgesprochener
Neigung eine größere Reihe von Jahren sowohl heterosexuelle wie
homosexuelle Akte vorzunehmen. " 15
Offensichtlich kann also doch jemand homosexuell sein,
ohne alle Frauen zu hassen. Er könnte sogar "mit ... ausgesprochener Neigung ... heterosexuelle Akte vornehmen"
und dennoch gleichzeitig innige homosexuelle Freundschaften pflegen. Wenn
Hirschfeld hier aber recht hat, so hatte er in seinem vorher zitierten
Gutachten unrecht. Warum sollte also Harden ins Gefängnis? Die Antwort auf
diese Frage kann nur lauten: Harden sowohl wie Brand und Hirschfeld wurden
Opfer der gleichen Ideologie.
Die Angeklagten wurden verurteilt, und der Gutachter
verlor seinen guten Ruf, weil sie im Grunde zur Rechtfertigung
homosexueller Handlungen einen homosexuellen Zustand, die bewußte oder
unbewußte Homosexualität, postulierten, deren natürlicher Ausdruck sie sein
sollten. 16 Diese "Homosexualität" mußte gar nicht unbedingt zum
Ausdruck kommen, aber wenn sie es tat, so war sie ein Exkulpationsgrund.
Auf diesen Exkulpationsgrund wollten die Strafrechtsreformer,
Wissenschaftler und "aufgeklärten" Laien zu Beginn unseres Jahrhunderts
nicht verzichten. Sie waren damit die unseligen Erben ihres großen
Vorkämpfers, des Juristen Karl-Heinrich Ulrichs, der die Grundidee als
erster ein halbes Jahrhundert früher öffentlich propagiert hatte. Ulrichs
postulierte für Männer mit gleichgeschlechtlichen Interessen «eine
weibliche Seele im männlichen Körper» (anima
muliebris virili corpore inclusa), und so versuchten dann auch seine
Nachfolger, homosexuelle Handlungen und Neigungen bei Männern immer
irgendwie mit einer bei ihnen zu entdeckenden Femininität in Zusammenhang
zu bringen. Diese Femininität konnte sich im Körperbau ausdrücken, aber
auch rein geistig sein, als Folge einer "Verweiblichung des Gehirns".
Ebenso hatte ja auch Hirschfeld in seinem Moltke-Gutachten argumentiert.
Ärzten wie Hirschfeld lag diese Art der Rechtfertigung
umso näher, als sie in ihrer Praxis besonders viele <feminine>
Homosexuelle sahen, denn die "maskulinen", vermieden im allgemeinen sowohl
die Sexualberatung wie auch die Vereine und Zirkel der Sexualreform. So
entstand in der Öffentlichkeit oft ein falscher Eindruck vom "typischen
Homosexuellen".
Richard Linsert, ein Mitarbeiter Hirschfelds, hat später
dessen Irrtum in diesem Punkt beklagt:
"Der feminine Typ
des Homosexuellen ist meiner Überzeugung nach das Verhängnis der trotz
alledem genialen Hirschfeldschen Pionierarbeit geworden. Der feminine Typ
stellt in der Überzahl die Katstrophen-Kandidaten. So wurde das feminine Segment
der Homosexualität der Ausgang vieler Hirschfeldscher Beobachtungen.
Ich will hier ununtersucht lassen, welche Einflüsse maßgebend waren – es
ist jedenfalls meine feste Überzeugung, daß Wissenschaft und damit
Öffentlichkeit in eine grotestke Verkennung der spezifischen
Eigentümlichkeiten der homosexuellen Psyche steuerten, indem sie das heute
von erfahrenen Kreisen belächelte Dogma der "anima feminae in corpore
masculino inclusa" als gegeben hinnahmen, obwohl sich in entscheidenden, der fachwissenschaftlichen
Beurteilung durchaus zugänglichen Fällen zum corpus masculinum noch eine
anima masculina hinzugefunden hatte. In dieser - für diese Arbeit keineswegs unerheblichen Problemstellung –
wurde auch Hirschfeld das Opfer - seines Materials.17
Dieses Material erschien aber auch als Bestätigung des
Ulrichsschen Gedankens, denHirschfeld
als genial und prinzipiell richtig empfand und dessen Vater ein
strafrechtsreformerischer Wunsch gewesen war.
Das ganze, von Ulrichs entworfene, dann von Hirschfeld
und anderen zum ersten Mal in die Gerichtssäle eingeführte Konzept der
"Homosexualität", um das sich nun alles drehte, war eben von seinem
Ursprung her nichts als ein "Entschuldigingsbegriff", der sich leider
unvermutet in ein Anschuldigungsinstrument verwandelte. Ulrichs war bei
seinem Origialkonzept zu dem Schluss gekommen, dass der Nachweis einer
"natürlichen", angeborenen erotischen Neigung zum eigenen Geschlecht das
beste Mittel sei, denStrafandrohungen gegen widernatürliche
Unzucht die Grundlage zu entziehen. Kein Gesetzgeber würde am Ende Menschen
für das bestrafen wollen, was sie sind. Also war ihr Tun am besten aus
ihrem Sein abzuleiten. Diese Argumentation fand - was kaum überraschen kann
- den Beifall der damals aufstrebenden Psychiatrie, die ihrerseits dieses
Sein sehr schnell in ein Kranksein uminterpretierte und so quasi im
Handstreich ganze Bataillone von potentiellen Patienten gewann. Dies
wiederum gefiel männerliebenden Aktivisten wie Brand und Hirschfeld ganz
und gar nicht, und so betonten sie immer wieder, daß die Homosexualität an
sich nichts Krankhaftes sei. An dem Gedanken des angebotenen Wesens aber
hielten sie wegen seiner "Progressivität" und vermeintlichen juristischen
Sprengwirkung fest. Tatsächlich aber hätten sie sich und anderen bei ihrem
Kampf gegen den § 175 viel Ärger erspart, wenn sie nicht "progressiv",
sondern "konservativ" argumentiert hätten, so wie etwa die
Königlich-Preussische Medizinaldeputation von 1969. Diese höchste
medizinische Instanz, der Virchow, Langenbeck,
Houselle und Bardeleben angehörten, hatte nämlich erstens der "widernatürlichen Unzucht" den Rang
eines medizinischen Problems abgesprochen und zweitens sich auch noch in
Fragen der Sittlichkeit oder Unsittlichkeit für unzuständig erklärt.Damit hatten diese Gelehrten die Pflicht der
Begründung der Strafwürdigkeit klar dem Gesetzgeber zugeschoben, der sich
dann auch nicht mehr auf die Wissenschaft, sondern nur auf das "gesunde
Volksempfinden" stützen konnte. Hirschfeld selbst geht in seiner
Rechtfertigungsschrift auf diesen Sachverhalt ein, zieht aber nicht die
logischen Konsequenzen. 18
Das "Volksempfinden" hätte sich vielleicht viel
schneller gewandelt, wenn man ihm nicht erst noch einesich eine Nachweis
auch nicht nur zu oder die man den gegen erst es einer sehr oft vor selbst
war nun diese noch eine besondere Wesensart aller Männer eingeredet hätte,
die den § 175 übertraten. Und diese selbst mussten nun nicht nur den
faktischen Nachweis eine solchen Übertretung fürchten, sondern darüber
hinaus auch noch die oft ebenso unbeweisbare wie unwiderlegbare Behauptung,
"unbewusste" oder bewusste "Homosexuelle" zu sein. Diese sehr vergrößerte Bedrohung war es vor allem, gegen
die "Betroffene" wieMoltke und Eulenburg
auch im Namen ihrer Freunde protestierten.
Andererseits, wenn nur der angebotene Seelenzustand "Homosexualität"
gleichgeschlechtliche Handlungen exkulpieren konnte, wie sollte sich dann
ein Angeklagter verteidigen, bei dem der Zustand durch kein Gutachten
nachgewiesen war ? Oder sollte jeder Gutachter aus dem Tun einfach und
grundsätzlich auf Sein schließen nach dem Motto "Keine homosexuellen
Handlungen ohne Homosexualität"? Dann hätte die ganze wissenschaftliche
Errungenschaft nur in neumodisch aufgeputzten Tautologien und
Zirkelschlüssen bestanden. Es wäre eine Frivolität gewesen, dafür Gutachter
zu bemühen. Von einer wirklichen Emanzipation konnte jedenfalls keine Rede
sein, solange nur Homosexuelle homosexuell verkehren durften. Die ganze
Argumentationsweise Hirschfelds und seiner Anhänger war kurzsichtig. Im
Grunde wollten sie doch alle homosexuellen Akte, auch die von "Heterosexuellen"
von der Strafandrohung befreien. Das war aber nur zu erreichen, wenn man
die Beweislast umkehrte: Nicht der Angeklagte hätte seine Handlungen
rechtfertigen sollen, sondern der Gesetzgeber deren Bestrafung. Wie anders
eine Gesellschaft mit dem ganzen Problem umgehen konnte, bewies übrigens
Frankreich. Im Zusammenhang mit der Moltke-Bülow-Eulenburg-Affäre war auch
der Name eines homosexuellen französischen Diplomaten, Lecomte, gefallen.
Da sexuelle Handlungen zwischen Männern nach französischem Recht nicht
strafbar waren, gab es weder einen Prozeß gegen ihn noch ein Gutachten über
ihn, und seine Regierung versetzte ihn stillschweigend von Berlin in den
Orient, wo er Gelegenheit hatte, seinen erotischen Interessen umso
ungestörter nachzugehen. 19 In Deutschland aber waren in der Skandalhysterie
mehrere Karrieren zerstört oder schwer beschädigt worden: die von Brand,
Harden, Moltke, Bülow, Eulenburg und nicht zuletzt Hirschfelds eigene. Es
dauerte eine lange Zeit, bis er aus dieser Talsohle herauskam. Vor allem hatte
er auch bei vielen Homosexuellen an Ansehen eingebüßt, denn natürlich wurde
ihm auch die Verurteilung Brands mitangelastet. Harden sagte ihm viele
Jahre später, mit dem Angriff auf Eulenburg habe er selbst einen großen
Fehler gemacht und zu allem Unglück habe er auch noch den Falschen
getroffen. Nicht Eulenburg und die homosexuelle "Kamarilla" seien die
Gefahr für das Reich gewesen, sondern die heterosexuellen Intriganten, von
denen er, Harden, sich habe mißbrauchen lassen. 20 Hirschfeld selbst zählt drei mögliche Schlußfolgerungen
aus der Affäre auf:
"1. Unverständige
werden den Homosexuellen einfach raten, <normal> zu werden. Damit
wird aber nur eine möglichst weitere Ausdehnung der staatlichen
Ejekulationskontrolle bezweckt!
2. Andere werden
zur Fortführung des bisheringen Doppellebens raten, und dieser Rat wird
auch von vielen homosexuellen allzu gerne befolgt. (Hirschfeld selbst
befolgte ihn sein Leben lang.)
3. Diejenigen, die
mehr als Toleranz für die Homosexuellen fordern oder gar die homosexuelle
und die bisexuelle Individualität höher einschätzen, schaden der Sache mehr
als sie nützen. Deshalb kann nur die ruhige, sachliche Defensive durch
wissenschaftliche Arbeit den ersehnten Erfolg bringen. Andererseits ist
aber die homosexuelle Emanzipationsbewegung nicht für die Entgleisungen
einzelner Mitstreiter verantwortlich". 21
Hirschfelds Warnung vor homosexuellen Eiferern hat
kurioserweise in jüngster Zeit wieder eine gewisse Aktualität gewonnen, und
zwar diesmal in den USA.
Dort gab es in den letzten Jahren
mehrere Skandale um prominente homosexuelle Kirchenmänner und Politiker,
und bei zahlreichen "unverdächtigen" Schauspielern, Journalisten,
Sportlern, Geschäftsleuten, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Ärzten
wurde deren Homosexualität nach ihrem Tod durch AIDS publik. Ein sehr
bekannter Kongressabgeordneteter trat die Flucht nach vorn an, gab selbst
seine Homosexualität bekannt und wurde dennoch wiedergewählt. Mittlerweile
aber wurde noch seine frühere enge Beziehung zu einem Strichjungen bekannt,
der sogar vom Hause des Abgeordneten aus einen Prostitutionsring betrieb.
Auch diese peinliche Affäre sprach der Politiker selbst offen in der Presse
an. Er wurde vom Kongreß zwar offiziell getadelt, aber nicht seiner
mächtigen Stellung beraubt. Er steht bald wieder zur Wahl, und es bleibt
abzuwarten, ob er wieder gewinnt. Kritische Beobachter und Kenner seines
Wahlkreises glauben daran.22 Es scheint also
heute sogar im puritanischen Amerika für Politiker möglich, sich offen als "homosexuell"
zu präsentieren und doch von Kollegen und Wählern respektiert zu werden,
solange eben die erwartete Leistung erbracht wird. Das
"Volksempfinden" ist da oft den obsoleten Gesetzen voraus. Hinzu
kommt in den USA, daß infolge der AIDS-Epidemie Homosexualität mehr und
mehr öffentlich diskutiert wird und dadurch das allgemeine Verständnis zunimmt.
Andererseits aber haben die Homosexuellen selbst, von
denen sehr viele an AIDS erkrankt oder mit dem Virus infiziert sind,
zunehmend den Eindruck, daß ihr Schicksal den anderen gleichgültig ist.
Daher formieren sich verstärkt kämpferische Gruppierungen, die zivilen
Ungehorsam und andere Maßnahmen fordern. So heißt es etwa in einem Bericht
über die Internationale AIDS-Konferenz in San Francisco 1990:
«Die in den am
stärksten betroffenen homosexuellen Zentren New York und San Francisco
gegründeten und sich von dort über das ganze Land ausbreitenden
AIDS-Aktivistengruppen radikalisieren sich unter dem Eindruck der
Indifferenz von Politik und Gesellschaft zunehmend. Noch finden vereinzelte
Aufrufe zu gewalttätigem Aufruhr wenig Gehör, aber das Desinteresse von Staat
und Gesellschaft an den verheerenden Auswirkungen der HIV-Epidemie in den
am meisten betroffenen Bevölkerungsgruppen führt zu zunehmender
Verbitterung unter den Aktivisten. Als bezeichnend für die Stimmung in der
"Szene" kann man die Politik des "Outing" betrachten.
Als Outing, das unter Homosexuellen heftig umstritten ist, wird die
Strategie bezeichnet, das Schwulsein von prominenten Persönlichkeiten
öffentlich zu machen, um damit zum einen unter Homosexuellen selbst die
Bereitschaft zu stärken, offen zur eigenen Veranlagung zu stehen, zum
anderen der übrigen Gesellschaft zu demonstrieren, daß es sehr viel mehr
Homosexuelle gibt als es auf einen oberflächlichen Blick hin scheinen
könnte und daß sie wichtige Beiträge für die Gesellschaft erbringen.» 23
Damit wiederholt sich praktisch die Situation, die schon
zu Anfang des Jahrhunderts im wilhelminischen Deutschland herrschte: Auf
der einen Seite die ungeduldigen Aktivisten, auf der anderen verschiedene
Prominente mit ihrem mühselig aufrechterhaltenen Doppelleben und in der
Mitte die Mehrheit der "normalen Homosexuellen", die leben und leben
lassen.
Wenn allerdings die Vergangenheit hier eine Lektion
bereithält, so ist es diese: Die Versuche des "Vorwärts" und der
Journalisten Brand und Harden, mit der "Enttarnung" bekannter,
heimlich homosexueller Personen etwas Positives zu bewirken, scheiterten
völlig. Im Gegenteil, sie entzweiten die homosexuelle Emanzipationsbewegung
und heizten nur die öffentliche Hysterie an. Und nicht zuletzt. Man brachte
Menschenopfer, deren Martyrium sinnlos blieb. Der Sache war damit auf
keinen Fall gedient, ja teilweise verlor man am Ende wichtige Verbündete.
So schreibt Hirschfeld:
«Es ist
vorgekommen, und der Fall steht nicht vereinzelt da, daß ein und dieselbe
Zeitung, welche anläßlich des Falles Krupp die Beseitigung des § 175
befürwortete, jenes in anderen Ländern längst aufgehobenen Paragraphen, der
die sexuelle Abnormität des Mannes nicht als krankhafte, sondern als
strafwürdige Mißstände betrachtet, des Paragraphen, der in unsere moderne
Kulturwelt hineinpaßt wie die mittelalterliche Praxis, Geisteskranke als
vom Teufel Besessene zu bestrafen, daß diese Zeitung fünf Jahre später gelegentlich
des Falles Eulenburg schrieb: «Päderastie ist ein Rückfall in die Barbarei;
Homosexualität ist Hundemoral. Das muß derb und klar ausgesprochen werden.
Der Erziehung fällt die Aufgabe zu, den Willen zu stärken, dem Strafgesetz,
den Willensschwachen zu isolieren, damit Krankheit und Sittenverderbnis
einzelner nicht zu einer Volksseuche werden, die auf ihrem verheerenden
Zuge die herrlichsten Hoffnungen einer unvergleichlichen Kultur vernichten
müßte.»24
Hirschfeld und einige seiner Mitstreiter, besonders bei
der Berliner Polizei, waren aber bereit, gegenüber dem Kaiser selbst
persönlich, diskret und vertraulich gewisse "Enthüllungen" zu
machen, um ihn rechtzeitig von den Vorurteilen seiner Zeit zu befreien und
ihm so die zu erwartenden Skandale zu ersparen. Die bereits erwähnte
posthume Kartei oder "rosa Liste" des Polizeipräsidenten von
Meerscheidt-Hüllessein war dafür das beste Beispiel. Hirschfeld hatte
sogar, ebenfalls früh genug, einen aufklärenden Vortrag vor dem Kaiser
beantragt, leider vergeblich. Aus größerem zeitlichem Abstand faßte Richard
Linsert das Verhängnis so zusammen:
«Der Fall
Eulenburg ... gehört zu jenen interessanten Skandalaffären, die, wie die
Halsbandgeschichte, der Dreyfußprozeß und viele andere mehr, niemals
vergessen werden können. Tragisch war's, daß er eine so verheerende
Entwicklung nahm, daß das "Systern" kein Einsehen haben wollte.
Es war ein gefährlicher Fehler, die berühmte Kartei nicht zur rechten Zeit
eingesehen zu haben, um ihre Wissenschaft mit Diskretion zu handhaben. Man
war eben unbelehrbar. In den Akten des Wissenschaftlich-humanitären
Komitees befindet sich noch heute ein Aktenstück vom 27. Juli 1907, in dem <der
Minister der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten>
<die Gewährung des nachgesuchten Immediat Vortrages> durch Magnus
Hirschfeld vor dem Kaiser ablehnte. Immer dann, wenn die Gelegenheit
gegeben war, durch rechtzeitige Aufklärung die Situation zu retten,
versagte die Bürokratie.»25
Das Unglück, das Hirschfeld ungewollt als offizieller
Prozeßgutachter anrichtete, wäre sicher begrenzt geblieben oder gar nicht
eingetreten, wenn er nur privat als Vortragender bei Hofe erschienen wäre.
So aber blieb es ihm und den anderen Beteiligten nicht erspart zu lernen,
daß im Gerichtssaal Wissenschaft nicht unbedingt zur Gerechtigkeit führt.
1
|
Magnus Hirschfeld, Racism, London 1938.
|
2
|
zitiert in: «Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen»,
Hg. M. Hirschfeld, V, 2, S. 1320, Leipzig 1903.
|
3
|
Siehe James D. Steakley, Siehe
James D. Steakley, «Iconography of a Scandal: Political Cartoons and the
Eulenburg Affair», in: Studies in Visual Communication, 9, Nr. 2 (1983),
S. 20-5 1; Nachdruck in: Duberman et al. (eds.): Hidden from History:
Reclaiming the Gay and Lesbian Past, New York 1989, S. 233-263.
|
4
|
Siehe Aagnus Hirschfeld, «Sexualpsychologie und
Volkspsychologie - Eine epikritische Studie zum Harden-Prozeß», in:
Zeitschrift für Sexualwissenschaft, Jahrgang 1908, S. 88-92 u. S.
228-247.
|
5
|
Siehe Beispiele bei Steakly, op. cit.
|
6
|
Hirschfeld, «Sexualpsychologie ...», s. o.
|
7
|
Jugend - Münchner illustrierte Wochenschrift für Kunst
und Leben, Jahrgang 1908, S. 21 -siehe auch: Dieter Berner, «Statt:
fragt: Magnus Hirschfeld als Gerichtsgutachter in sexuologischen Fragen -
Tendenz zu Exkulpierung?», Vortrag am 9.11. 198 8, Humboldt-Universität,
unpubl. MS., S. 4.
|
8
|
Der Protokollauszug ist abgedruckt in: Richard
Linsert: Kabale und Liebe: Ober Politik und Geschlechtsleben, Berlin
1931, S. 471. Das Zitat ist ergänzt durch einen weiteren Abdruck in:
Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen, IX. Jahrgang 1908, S. 65 1.
|
9
|
Hirschfeld, «Sexualpsychologie ... », S. 232.
|
10
|
ebda.
|
11
|
ebda. S.82
|
12
|
Im Kinsey-Institut wird ein Zeitungsausschnitt vom 13.
April 1913 aufbewahrt, wonach ein Bergmann in Recklinghausen vom dortigen
Schöffengericht zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Er hatte
einen Lehrer, mit dem er in Streit lag, auf der Straße den Namen
«Eulenburg» zugerufen. Das Gericht sah darin eine schwere Beleidigung.
(Aus dem Ausschnitt geht leider der Name der Zeitung nicht hervor.)
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13
|
Michel Foucault, Sexualität und Wahrheit: Der Wille
zum Wissen, Frankfurt 1977, S. 58.
|
14
|
Hirschfeld, «Sexualpsychologie ... », S. 90-91.
|
15
|
ebda. S.237.
|
16
|
Harden wird hier mitgenannt, obwohl er am Ende zum
Nachweis homosexueller Handlungen des Fürsten Eulenburg überging.
Grundsätzlich teilte er aber die Auffassung Hirschfelds und Brands, daß
es einen exkulpierenden Zustand der Homosexualität gebe, und er
unterstützte deshalb anfangs auch Hirschfelds Kampf gegen den § 175.
Allerdings erhielt er während der Prozesse soviele Drohbriefe von
Homosexuellen, daß er seine gute Meinung änderte und sie dann einer
Strafrechtsreform nicht mehr würdig fand. So wurde er also zum Opfer
eines neuen, diesmal negativen Vorurteils.
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17
|
Linsert, op. cit., S. 152.
|
18
|
Hirschfeld, «Sexualpsychologie ... », S. 87.
|
19
|
Linsert, op. cit., S. 486.
|
20
|
Steakley, op. cit., S. 34.
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21
|
Hirschfeld, «Sexualpsychologie ... », S. 244-245.
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22
|
Siehe: «Barney Frank's Story»
in: Newsweek, 25. Sept. 1989, S. 14-19. (Er wurde
im Nov. 1990 wiedergewählt.)
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23
|
AIDS-Nachrichten aus Forschung und Wissenschaft, 4/90,
Berlin, Juli 1990, S. 5.
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24
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Hirschfeld, «Die Homosexualität des Mannes und des
Weibes», Nachdruck mit Einleitung v. E. J. Haeberle, Berlin 1984, S. 1006
(Es handelt sich um das «Hamburger Fremdenblatt» vom 30. Nov. 1902 und
vom 31. Okt. 1907.).
|
25
|
Linsert, op. cit., S. 493.
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